Paragraf 14a: Bundestagsausschuss schiebt Spitzenglättung zu BNetzA

Es gibt Neuigkeiten zur sogenannten Spitzenglättung im Rahmen der Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat eine Beschlussempfehlung formuliert, die bereits den Bundestag passiert hat.

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Kurzer Rückblick: In einem Gesetzesentwurf hatte das damals noch CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeit eingeräumt, „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie etwa Wallboxen oder Wärmepumpen in Privathaushalten zeitweise ferngesteuert vom Netz zu nehmen, falls ansonsten eine Überlastung des Stromnetzes droht. Das hatte für enormen Widerstand gesorgt, weshalb der Entwurf vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zurückgezogen wurde. Eine überarbeitete Version wurde bis zur Bundestagswahl nicht veröffentlicht.

Nach mehr als einem halben Jahr hat die Ampel-Koalition das Thema nun wieder aufgegriffen.Der 25. Ausschuss für Klimaschutz und Energie will in seiner Beschlussempfehlung der Bundesnetzagentur eine sehr wichtige Rolle bei der umstrittenen Spitzenglättung nach Paragraf 14a übergeben. In der kompletten Neufassung des Paragrafen heißt es, dass die Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Regelungen treffen könne, nach denen Verteilnetzbetreiber und deren Abnehmer verpflichtet sind, nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abzuschließen.

„Dabei kann die netzorientierte Steuerung über wirtschaftliche Anreize, über Vereinbarungen zu Netzanschlussleistungen und über die Steuerung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erfolgen“ heißt es auf Seite 213 der Beschlussempfehlung. In der Folge werden neun Punkte aufgelistet, die Bestandteil solcher Vereinbarungen sein können – etwa Definitionen, Verpflichtungen des Netzbetreibers zur Überwachung seines Netzes im Falle von netzorientierter Steuerung oder auch Voraussetzungen der netzorientierten Steuerung durch den Netzbetreiber, etwa durch die Vorgabe von Spannungsebenen.

In der Praxis könnten solche Vereinbarungen zum Beispiel vorsehen, dass über reduzierte Netzentgelte ein Anreiz geschaffen wird, die Ladevorgänge an der eigenen Wallbox in die Nacht zu schieben – und nicht etwa bereits am Abend zu laden, wenn noch zahlreiche andere Verbraucher in den Haushalten Strom ziehen.

Wann genau Bundestag und Bundesrat sich mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes befassen werden, ist noch nicht bekannt. Es wird aber wohl nach der parlamentarischen Sommerpause geschehen.

Update 08.07.2022: Die sogenannte Spitzenglättung im Rahmen der Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes wird nicht wie vermutet erst nach der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht: Der Bundesrat hat am Freitag ein insgesamt 593 Seiten starkes Gesamtpaket beschlossen, das fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umfasst, darunter auch die Novelle des EnWG. Einen Tag zuvor hatten die Gesetzesvorlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen des sogenannten Osterpakets den Bundestag passiert.

Die Energiewirtschaft begrüßt den Entschluss. „Positiv ist, dass nun endlich eine neue Regelung zu steuerbaren Verbrauchsanlagen nach § 14a EnWG aufgenommen werden soll, die die konkrete Regelung der Bundesnetzagentur überlässt“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Jetzt wird es auf die Ausgestaltung des Instruments ankommen, die eine bedarfsgerechte, pragmatische und effiziente Anwendung ermöglichen muss.“
bundestag.de (Beschlussempfehlung als PDF, §14a auf S. 213 ff.), bdew.de, bmwk.de (beide Update)

15 Kommentare

zu „Paragraf 14a: Bundestagsausschuss schiebt Spitzenglättung zu BNetzA“
erFahrer
07.07.2022 um 08:55
Danke für die Info. Bleibt zu hoffen, dass den Damen und Herren noch das Thema netzdienliches BiDi-Laden noch zu Ohren kommt, das genau dem entgegen steht, wenn der 14er das nicht berücksichtigt. Anstelle die BEV bei Engpass abzutrennen können diese, deutlich wirksamer, das Netz in solchen Situationen stärken. Der Wert der Regelleistung eines BEV liegt mit 20 kW Entladeleistung, durchaus bei 1.000 € p.a. Aber ob sich das Geschäft die 20 Großen mit den vielen Kleinen teilen wollen werden wir schon bald sehen. —> 14a
Sebastian
07.07.2022 um 10:16
hat man das früher (TM) auch so gemacht? Wenn der Nachbar 20 Liter Diesel brauchte, hat auch niemand von eigenen Tank Diesel entnommen, weil in der Woche eh nicht viel gefahren wurde?! . Ich empfinde das Thema als völlig absurd, mit dem E-Auto das Netz zu stabilisieren. Selbst bei 15 Mio. E-Autos ist das ganze noch ein Witz.
Matthias
08.07.2022 um 14:26
Ja, früher (TM) hat man tatsächlich Ochsen von jemand anderem vor seinen Wagen gespannt, denn so ein Fuhrwerk fraß kein Heu und baute keinen Mist, das Vieh dagegen schon - und musste sich sein Futter verdienen. Also kein carsharing, sondern sozusagen cowsharing. Mein Urgroßvater hat noch eine Wagenremise gebaut als schon der KdF-Wagen gebaut wurde. Heutzutage muss eben der Heuboden im E-Auto nicht nur Heu aufnehmen sondern auch wieder abliefern.
erFahrer
08.07.2022 um 09:03
Das erscheint absurd wenn man es aus Sicht von fossilen Treibstoffen betrachtet. Ist es halt nicht - es ist Strom.
Ulrich Wachter
07.07.2022 um 15:18
Das ist ein bisschen Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Auto ist ja ohnehin mit der Wallbox verbunden. Es geht ja nicht darum den Strom loszuwerden, weil man ihn nicht mehr braucht. Wenn ich >50 kWh Batteriekapazität habe ist es mir doch egal ob 3-5 kWh weniger im Akku sind und mein Auto dafür etwas Geld verdient indem es das Netz stützt wenn es erforderlich ist.Es muss ja niemand mitmachen. Aber ich freue mich schon darauf, mit dem Bidi Laden ein bisschen passives Einkommen zu generieren.
Sebastian
08.07.2022 um 12:25
Von meinen 6 E Autos hängt keines dauerhaft am Kabel. Laden bis 80% und dann geht es weiter. Wir nutzen unsere Autos alle als FAHRzeuge. . Was mal interessant wäre ist das Firmengebäude teils mit Strom zu versorgen, also V2H . Das Stromnetz juckt mich nicht, ist die Zuständigkeit von anderen. Und Strom für lächerliche 7 cents dem energieversorger zu verschenken... noch was.
Lukas P
07.07.2022 um 11:25
Nur mal überschlägig durchgerechnet: Die durchschnittliche Leistung des deutschen Kraftwerksparks liegt bei 60-70 GW. Wenn jedes Elektroauto 10 kW bidirektionale Leistung zur Verfügung stellen kann, wären das 6-7 Millionen Fahrzeuge um den kompletten Stromverbrauch zu decken. Das Netz ließe sich damit sehr gut stabilisieren.Klingt auf lange Sicht nicht utopisch.
Nörgler
09.07.2022 um 08:31
Zunächst einmal muss man den Regulierungsbedarf feststellen, d.h. sowohl Leistung als auch Arbeit (Energie). Schon bei einem solch grundlegenden Thema versagt die verarmte Publizität völlig. Wenn es nur um tägliche Spitzenglättung geht, ist das ein ganz anderes Thema als wenn wir die Versorgungsschwächen des Winters überbrücken wollen. Leistungsmäßig wären 2 Mio. Autobatterien am Netz ein Traum (die ersetzen 10 Atomkraftwerke), arbeitsmäßig ist das Phantasiekraftwerk aber auf 2-3 Stunden beschränkt; danach haben dann alle einen Kater.
Sebastian
07.07.2022 um 10:11
ich lade wenn möglich, wenn die Sonne scheint. mehr Netzdienlichkeit kann ich leider nicht anbieten, ist nicht meine Baustelle und darum muss ich mir als Endkunde auch nicht für eine Sekunde Gedanken machen. . bei über 500 Mrd. kWh Strom pro Jahr in Deutschland stellt sich auch die Frage, warum ausgerechnet das olle E-Auto jetzt soooooo zum Thema gemacht wird.
Thorsten Zoerner
07.07.2022 um 15:26
Als Endkunde brauche ich mir beim Status Quo keine Gedanken machen. Oder doch? - Im Hintergrund wird an sehr vielen Anbietern an den unterschiedlichsten Modellen gearbeitet, wir würden zum Beispiel gerne ein Produkt auf den Markt bringen, bei dem man an der eigenen Wallbox (mit Solar oder ohne) für sagen wir 5€/Monat laden kann, jedoch lediglich garantiert wird, dass die Fahrleistung auf 50% nach 4 Stunden ist. Mit etwas Statistik (ich sage hier mit absicht nicht KI) können wir so besser bei der Beschaffung planen und zum Beispiel, wenn morgen schlechtes Wetter ist - heute doch auf 100% aufladen usw... usw...Die Menge der Flexibilität, die wir als Anbieter hier bekommen ist enorm, allerdings muss der Kunde auch verstehen, warum wir nicht für 10€ (doppelter Preis) 100% anbieten werden können.
Dieter Schleenstein
07.07.2022 um 11:41
Netzdienliches Verbraucherverhalten setzt ja erstmal die entsprechende Netztechnik voraus, also Smart Meter mit Gateway, die Technikvorschriften dafür blockieren Bundesbehörden. Die angeblich vorhandene Abschalttechnik mit Rundsteuerempfängern ist Mittelalter, funktioniert in den meisten Keller sowieso nicht und wird deshalb von vielen Versorgern gar nicht eingesetzt. Standardlösung ist die Schaltuhr, die Wärmepumpe wird 3x zu festgelegten Zeiten abgeschaltet, ich warte noch auf die Beantwortung der Frage, was daran notwendig und sinnvoll ist (1,4% aller Heizungen sind WP). Und die PV-Anlagen werden zur Spitzenglättung auf 50-70% Einspeiseleistung gedrosselt, wir können es uns ja leisten, die eRneuerbaren wo immer es geht einzubremsen. Im übrigen würde ich schon gerne die Batterie meines Autos zur Netzstabilisierung anbieten, das ist eine reine Preisfrage. Bei 6 ct/kWh ist das Interesse jedenfalls null.
Matthias
08.07.2022 um 16:20
Stromzähler und Messstellenbetrieb sind überreguliert, Discovergy ist pleite.Für Speicherbetrieb werden heute bereits eigene zusätzliche Stromsensoren direkt hinter dem Zähler angeschlossen, z. B. simple Stromzange um jeden Außenleiter, damit kann verhindert werden dass der Speicher zuviel "Saft" ausgibt und wertvoller Akkustrom ins Netz praktisch verschenkt wird, bzw. nur die geringe PV-Vergütung erhält.Wenn Anbieter diesen nicht manipulierungssicheren Privatzählern vertrauen sollte es möglich sein wesentlich flexiblere Geschäftsmodelle zu verwirklichen, also zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Tarife anbieten, in beiden Richtungen. Mit dem normalen Zweirichtungszähler können dann gelegentlich Zwischensummen überprüft werden, ganz ohne offizielles Smartgateway-Gedöns.
Dieter Schleenstein
07.07.2022 um 11:44
1 Mio. BEV können 20 GW Regelleistung in sehr kurzer Zeit bereitstellen. Das ist etwa das Dreifache, was wir derzeit an Pumpspeichern haben. Warum sollte man diese Leistung nicht nutzen?
Yogi
08.07.2022 um 04:34
Anscheinend kann man neue Möglichkeiten des Standzeuges auf breiter Basis gar nicht erfassen oder einordnen. Das hat man ja noch nie gemacht.....Wenn man seit 50 Jahren ein Paneel zur Benzinproduktion aufs Dach schrauben könnte, würden wir Dachziegel nicht mehr kennen. Die Zeit wird es richten...
Nörgler
09.07.2022 um 08:56
Die USA sind eine Lehre davon, was es bedeutet, Kompetenzen an Außenstellen zu verlagern. Ich halte nicht viel davon, denn mit der Kompetenzabgabe verliert der Gesetzgeber die Kontrolle über das Geschehen, Wildwuchs und Korruption erscheinen. Was die Praxis der "Spitzenglättung" angeht, braucht es doch zweierlei: 1. der Versorger muss für eine Notabschaltung von regulierbaren Verbrauchern ermächtigt sein, denn ein Blackout ist allemal die schlechtere Variante. 2. für den Verbraucher muss es eine einfache (vertragliche) Option geben, die Entscheidung über den Abnahmezeitraum den Versorgern oder einer intelligenten Technik zu überantworten. Dafür erhält er dann preisliche Vorteile. Niemand will täglich am Monitor sitzen, um den optimalen Marktpreis zu verfolgen.

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