Tino Beuthan von CMS über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Mit dem Hochlauf der E-Mobilität rückt der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Immobilien immer stärker in den Fokus. Rechtsanwalt Tino Beuthan von CMS Hasche Sigle liefert Erklärungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
In seinem Vortrag erläutert er die einzelnen Aspekte der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und benennt Studien, die zeigen, dass die Novelle in der Branche noch nicht ausreichend genug wahrgenommen wird. Das Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen, doch bestünden noch Unklarheiten, sagt der Anwalt. So werde das GEIG zum Beispiel hinsichtlich einiger Begriffsdefinitionen kritisiert. Unklar seien zudem auch Aspekte zu den Ordnungswidrigkeiten und der Umsetzung. Er rät dazu, im Zweifel sich mit den Ordnungsbehörden in Kontakt zu setzen.
Der Vortrag wurde im Rahmen der 19. Ausgabe von „electrive.net LIVE“ aufgezeichnet. Dabei erlebten 450 digitale Gäste umfassendes Expertenwissen und Einblicke in erfolgreiche Projekte rund um Ladeinfrastruktur in Immobilienprojekten.
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