Regierung einigt sich wohl auf Umweltbonus-Neufassung
Die Ampel-Koalition hat sich laut einem Medienbericht auf die neuen Subventionsregelungen für den Kauf von Elektroautos verständigt. Wie erwartet sinkt die Fördersumme für Batterie-elektrische Fahrzeuge – für Plug-in-Hybride soll sie demnach ganz entfallen. Es gibt noch weitere, weitreichende Einschränkungen.
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Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise. Dass die Kaufprämie für Plug-in-Hybride zum Jahresende ersatzlos auslaufen soll, hatte sich bereits im April abgezeichnet, als das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck einen ersten Referentenentwurf vorgelegt hatte.
Aber: In zahlreichen Punkten weicht der nun angeblich geschlossene Kompromiss von dem Stand aus dem April ab. Habecks Ministerium schwebte eine weitreichende Vereinfachung der Regularien vor: Es sollten nur noch Elektroautos bis zu einem bestimmten Brutto-Gesamtpreis (anstatt wie bisher dem Netto-Listenpreis) gefördert werden – die Einteilung in zwei Klassen wollte Habeck offenbar aufheben.
Wie das „Handelsblatt“ nun schreibt, soll ab 2023 zunächst folgendes gelten: BEV, die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen noch mit 4.500 statt wie bisher 6.000 Euro vom Staat bezuschusst werden. Autos mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden noch mit 3.000 Euro gefördert – aber nicht lange: Noch im Laufe des Jahres 2023 soll die Förderschwelle auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis sinken. Auch preiswertere Autos sollen dann nur noch einen Zuschuss von 3.000 Euro erhalten. Und Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von mehr als 45.000 Euro werden gar nicht mehr gefördert.
Da laut dem Bericht die Preisgrenze weiterhin den Netto-Listenpreis nutzt, können so auch deutlich teurere Fahrzeuge in der Praxis noch förderfähig sein. Definiert ein Hersteller etwa den großen Akku mit Allradantrieb nur als optionales Extra des Basismodells mit kleinem Akku und Heckantrieb, zählt der Netto-Listenpreis des Basismodells – auch wenn das Fahrzeug mit großem Akku und Allrad teurer ist.
Umweltbonus nur noch für Privatkunden – und nicht für Dienstwagen
Aber: Dafür sollen laut dem „Handelsblatt“ an zwei anderen Stellen weitreichende Änderungen eingeführt werden. So soll die Kaufprämie nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden, Unternehmen wären für Dienstwagen und Handwerkerfahrzeuge nicht mehr antragsberechtigt. Und es wird ein Förder-Deckel bei 2,5 Milliarden Euro festgesetzt. Ist dieser Fördertopf leer, endet die E-Auto-Förderung – und das womöglich deutlich vor dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Förder-Ende 2025.
Mit einem Deckel bei 2,5 Milliarden Euro wird der Fördertopf quasi halbiert. Das ist wohl ein Entgegenkommen an Finanzminister Christian Lindner, der Subventionen allgemein ablehnt und auch schon den Umweltbonus in Frage gestellt hatte. Bei den prognostiziert steigenden Zulassungszahlen für E-Autos wären für den Umweltbonus in bisheriger Höhe vermutlich zweistellige Milliardenbeträge zusammengekommen.
„Wichtig ist, dass klar fixiert ist, dass die Förderung ausläuft. Wenn der Topf leer ist, ist er leer“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Bernd Reuther, der Wirtschaftszeitung. Ein weiterer, namentlich nicht genannter FDP-Politiker rechnet gar damit, dass die 2,5 Milliarden Euro nicht einmal bis zur zweiten Stufe im Jahr 2023 reichen werde. Die Grünen in Person des wirtschaftspolitischen Sprechers Dieter Janecek loben hingegen, dass sich die Kaufprämie jetzt auf rein elektrische Fahrzeuge konzentriert – und die Plug-in-Hybride wegfallen.
Offen ist, ob zur Antragstellung weiterhin das Datum der Zulassung entscheidend ist. Bei den aktuell langen Lieferfristen wissen die Käufer nicht, wann sie ihr heute bestelltes E-Auto erhalten und welche Förder-Konditionen dann gelten. Um den Druck auf die Hersteller zu zeitigen Lieferungen hoch zu halten, solle laut Koalitionskreisen der Zeitpunkt der Zulassung gelten. Final entschieden sei das aber noch nicht.
Auch zur Dienstwagensteuer gibt es offenbar eine Einigung. Laut dem „Handelsblatt“ habe sich die Regierung darauf geeinigt, das aktuelle System mit Steuervorteilen für Elektroautos beizubehalten. Der Vorschlag des BMWK, eine CO2-abhängige Klimaabgabe für Pkw-Neuzulassungen einzuführen – also ein Bonus-Malus-System – sei vom Tisch.
Update 27.07.2022: Das BMWK hat die Eckpunkte der Einigung zu den Regelungen für den Umweltbonus ab 2023 im Kern bestätigt. Allerdings gibt es einige konkretere Daten, die in dem „Handelsblatt“-Artikel noch unklar waren. So sind ab Januar auch noch Unternehmen antragsberechtigt, erst ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
Die Reduzierung des Fördersatzes auf 4.500 bzw. 3.000 Euro (bis 40.000 bzw. 65.000 Euro Netto-Listenpreis) greift zum 1. Januar 2023 – wie berichtet nur noch für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, also BEV und FCEV (wobei es derzeit keine Brennstoffzellenautso für weniger als 40.000 Euro Netto-Listenpreis gibt. Ab dem 1. Januar 2024 werden dann nur noch BEV und FCEV bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro gefördert. Für teurere Fahrzeuge – und Stand heute alle auf dem Markt erhältlichen FCEV – gibt es 2024 keine Förderung mehr.
Maßgeblich bleibt laut dem Ministerium weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt – es gibt angesichts der Lieferzeiten keine Änderung auf das Bestelldatum. Das BMWK spricht sogar von Planungssicherheit, die nun entstehe, „denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.“
Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu sei das BMWK mit den Herstellern im Austausch, heißt es in der Mitteilung. Aber: Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus – und damit auch der Herstelleranteil.
Die nun beschlossenen Eckpunkte müssen nun das übliche Verfahren durchlaufen: Die Neufassung wird der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach dem grünen Licht aus Brüssel wird die Bundesregierung die Neufassung der Förderrichtlinie auf den Weg bringen, damit die Regelungen wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verweist in seinem Statement auf die steigenden Zulassungszahlen, die aus seiner Sicht ein Abschmelzen der Förderung rechtfertigt. „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr“, so der Minister. „Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung.“
So weit der vom Ministerium bestätigte Teil. Der für viele Kunden wichtige Part – wie groß denn nun der Fördertopf tatsächlich ist, wird vom BMWK in der Mitteilung nicht angegeben. Das „Handelsblatt“ hatte wie oben erwähnt von 2,5 Milliarden Euro geschrieben. In einem Bericht von „tagesschau.de“ heißt es aber, dass laut Regierungskreisen insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – konkret 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024.
Update 11.08.2022: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus jetzt zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung Ende Juli verständigt hatte. Eine Neuerung gibt es laut dem BMWK: Ab dem 1. September 2023 sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern auch gemeinnützige Organisationen weiterhin antragsberechtigt – Unternehmen bleiben aber außen vor.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der EU-Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und soll im Herbst 2022 in Kraft treten.
„Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein Batterie-elektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“
handelsblatt.com, bmwk.de, tagesschau.de (beide Update I), Info per E-Mail (Update II)
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