US-Senat einigt sich wohl auf neue EV-Steuergutschrift

Die Demokraten im US-Senat haben einen neuen Gesetzentwurf zur Steuergutschrift für Elektroautos vorgelegt. Dieser behält die Summe von 7.500 Dollar zwar bei, die Obergrenze von 200.000 E-Autos je Hersteller wird aufgehoben – womit Tesla und GM wieder förderfähig wären. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, das gilt aber nur noch als Formsache.

Der Hintergrund: Der demokratische Senator für West Virginia, Joe Manchin, hatte die bisherigen Vorhaben der Demokraten im US-Senat blockiert – zumindest jene, die den Klimaschutz betrafen. Nun hat der Senator aus dem recht konservativ geprägten Bundesstaat seinen Widerstand gegen die „Build Back Better“-Vorhaben von US-Präsident Biden aufgegeben – nachdem er aber mehrmals persönlich mit Biden verhandelt und zahlreiche Zugeständnisse bei dem Gesamtpaket erreicht hatte. Aus den anfangs knapp zwei Billionen Dollar sind nach mehreren Kürzungen nur noch 670 Milliarden US-Dollar (rund 656 Milliarden Euro) übrig geblieben, die das Infrasturktur- und Klimaschutzpaket noch umfasst.

Zu der EV-Förderung: Da die Demokraten – auch wegen des Widerstands von Manchin – frühere Pläne zur Erhöhung der Gutschrift auf 12.500 Dollar im Juni aufgegeben hatten, sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass die Bundessteuergutschrift von 7.500 Dollar je Elektrofahrzeug beibehalten wird. Das schreibt zumindest das Portal „Electrek“, welches den Entwurf auch mithilfe eines Anwalts analysiert hat.

Es gibt aber einige wichtige Änderungen. So gilt die Gutschrift nicht mehr generell für alle E-Fahrzeuge (etwa aus Deutschland importierte BEV), sondern unter Voraussetzungen. Grundsätzlich muss das Auto in Nordamerika montiert worden sein. 3.750 Dollar Steuergutschrift gibt es, wenn mindestens 40 Prozent der batteriekritischen Mineralien aus den Vereinigten Staaten oder Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten stammen. Die weiteren 3.750 Dollar gibt es, wenn mindestens 50 % der Batteriekomponenten des Fahrzeugs aus den Vereinigten Staaten oder Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit den USA stammen. Über die Jahre steigen beide Prozentsätze weiter an.

Damit sollen ganz klar die nordamerikanische Batterie-Industrie und EV-Wertschöpfung gestärkt werden. Aber: Das könnte zumindest vorübergehend dazu führen, dass einige Modelle nicht mehr voll förderfähig sind, selbst wenn sie in den USA gebaut werden. Derzeit beziehen viele US-Autobauer und deren Batteriepartner noch Vorprodukte aus Asien.

Weitere Einschränkungen der Förderung betreffen den Preis der förderfähigen Fahrzeuge. Elektrische Limousinen sind dem Entwurf zufolge nur bis zu einem Preis von 55.000 US-Dollar für die Steuergutschrift qualifiziert, bei E-Transportern, E-SUV oder E-Pickups liegt die Preisgrenze bei 80.000 Dollar, so „Electrek“. Und antragsberechtigt sind nur noch Personen, die ein bereinigtes Bruttoeinkommen von weniger als 150.000 Dollar haben – oder 300.000 Dollar bei gemeinsamen Antragstellern.

Dafür entfällt der sogenannte Herstellerdeckel. Die Regelung mit der Obergrenze von 200.000 Fahrzeugen geht bereits auf das Jahr 2009 zurück. Erreicht ein Hersteller diese Grenze, wird die Steuergutschrift für Fahrzeuge, die in den kommenden sechs Monaten verkauft werden, um 50 Prozent (also auf 3.750 Dollar) gesenkt. Ein weiteres halbes Jahr lang wird die Steuergutschrift nochmals auf 1.875 Dollar halbiert, bevor sie ein Jahr nach Erreichen der Obergrenze automatisch ausläuft. GM und Tesla haben die Marke bereits seit einigen Jahren überschritten. Da diese Obergrenze nun entfällt, sind auch E-Autos von Tesla und GM wieder förderfähig.

Für E-Gebrauchtwagen soll es eine Steuergutschrift von 30 Prozent des Werts des gebrauchten Elektrofahrzeugs mit einer Obergrenze von 4.000 Dollar geben. Der Gebrauchtwagen muss zum Zeitpunkt des Verkaufs „mindestens zwei Modelljahre“ alt sein, darf maximal 25.000 Dollar kosten und muss über einen Händler gekauft werden. Um eine Doppel-Förderung des Fahrzeugs zu vermeiden, kann ein Fahrzeug aber nur einmal steuerlich abgesetzt werden – falls das beim Neuwagenkauf bereits geschehen ist, ist eine Gebrauchtwagen-Förderung für dieses Fahrzeug wohl nicht möglich.

Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzentwurf, kein Gesetz. „Electrek“ geht jedoch davon aus, dass das Gesetz mit der Unterstützung Manchins und der knappen Mehrheit der Demokraten im Senat nun in der Lage sei, den Gesetzgebungsprozess nach mehr als einem Jahr Verhandlungen zu durchlaufen.
electrek.co, spiegel.de

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