Bundesnetzagentur meldet 63.570 öffentliche Ladepunkte
Insgesamt sind der Bundesnetzagentur 63.570 Ladepunkte gemeldet worden, die am 1. Juli 2022 in Deutschland in Betrieb waren. Das sind immerhin 30 Prozent mehr als am Stichtag 1. Juli 2021.
53.652 der Ladepunkte verfügen über eine Leistung bis 22 kW (+27 Prozent) und 9.918 Ladepunkte über mehr als 22 kW (+45 Prozent). Zum Vergleich: Zum 1. Januar 2022 wies die Statistik der Bundesnetzagentur noch 52.203 öffentlich zugängliche Ladepunkte aus, somit sind seit Jahresbeginn 11.367 Ladepunkte hinzu gekommen.
Der Großteil des Zuwachses fand bei den AC-Ladern statt. Dort wurden ausgehend von den 44.486 Normalladepunkten zu Jahresbeginn 9.139 weitere Ladepunkte aufgebaut, während die Zahl der DC-Ladepunkte von 7.717 um 2.201 zugelegt hat. Prozentual war seit Jahresbeginn das Wachstum bei den Schnellladern mit 28 Prozent höher, die Normalllader konnten nur um 20,6 Prozent zulegen.
Beim Blick auf die Schnelllader zeigt sich, dass nicht alle Arten an DC-Ladepunkten verstärkt ausgebaut werden. Bei den 50-kW-Ladern, in der Statistik der Bundesnetzagentur als 49-59 kW geführt, ist der Ladesäulen-Bestand seit Juli 2021 nur um sieben Prozent gewachsen. In der Klasse von 59 bis 149 kW sind es immerhin +58 Prozent. Mit 2.617 installierten Ladepunkten und einem Zuwachs von 107 Prozent ist die bedeutendste Leistungsklasse der Bereich von 149 bis 299 kW. Über 299 kW wurde der Bestand mit 95 Prozent ähnlich stark ausgebaut und liegt mit 2.458 Ladepunkten auch in absoluten Zahlen auf einem ähnlichen Niveau.
Auch bei den Bundesländern zeigen sich deutliche Unterschiede. Während Berlin und Bremen innerhalb eines Jahres nur um sechs bzw. acht Prozent zulegen konnten, hat Hessen den Bestand um 57 Prozent ausgebaut. Sowohl bei den Normal- als auch Schnellladepunkten liegt in absoluten Zahlen Bayern vorne, jeweils knapp gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In letztgenanntem Bundesland war unter den Top 3 der Zuwachs mit 36 Prozent am größten.
Bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkten und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. In der vorliegenden Datenauswertungen sind somit mehr Ladepunkte enthalten, als im Ladesäulenregister (ca. 4 Prozent).
bundesnetzagentur.de, bundesnetzagentur.de (Daten, Excel)
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