Car Policy für eine klimafreundlichere Dienstwagenflotte
Denn bisher hätten laut dem Thinktank nur wenige Unternehmen eine entsprechende Dienstwagenrichtlinie bzw. eine sogenannte Car Policy, die für Umwelt- und Klimaschutz klare Ziele setzen würde.
Laut Agora Verkehrswende soll Schätzungen zufolge jeder fünfte neu zugelassene Pkw in Deutschland ein Dienstwagen sein. „Nach kurzer Haltedauer kommen diese Fahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt und damit meist in private Hände“, wie es in einer Mitteilung heißt. Aus diesem Grund hätten Dienstwagen einen großen Einfluss auf die CO2-Emissionen im Straßenverkehr. Umso wichtiger ist es aus Sicht des Öko-Instituts und Agora Verkehrswende, dass Unternehmen ihren Einfluss nutzen und eine nachhaltige Car Policy erarbeiten.
Im ersten Schritt sollten bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge vor allem Batterie-elektrische Modelle gewählt werden. Unternehmen könnten einen CO2-Grenzwert für die eigene Fahrzeugflotte festlegen, der sich nur mit einem hohen Elektroauto-Anteil einhalten lassen würde. Alternativ sollten Unternehmen gar nur E-Fahrzeuge zur Auswahl für die Dienstwagen-Berechtigten anbieten.
Ein anderes Instrument, das die Auswahl eines E-Pkw begünstigen soll, ist laut dem Thinktank ein betriebsinternes Bonus-Malus-System: „Je geringer die Emissionen eines Pkw, umso mehr bezuschusst der Arbeitgeber die Leasingrate, die über das Gehalt abgerechnet wird. Umgekehrt wird die Leasingrate bei Fahrzeugen mit hohen CO2-Emissionen mit einem Malus belegt“, führt Agora Verkehrswende als Beispiel an. Unternehmen könnten bei der Wahl von CO2-sparenden Fahrzeugen auch eine bessere Ausstattung gewähren. Und weiter: „Einige Unternehmen rechnen die durch CO2-Einsparung entstandenen Boni der Altersvorsorge an. Alternativ zum Dienstwagen können Mitarbeitende eine Bahncard 100 wählen oder eingesparte Leasingraten ausbezahlt bekommen.“
Vorgaben bei der Fahrzeugauswahl
Ein wesentlicher Bestandteil einer Car Policy sind die Vorgaben zur Fahrzeugauswahl. Diese Vorgaben können zum Beispiel die Nennung von konkreten Fahrzeugmodellen als Referenzfahrzeuge, verbindliche Fahrzeugeigenschaften wie beispielsweise die Marke, die Farbe, die Fahrzeugklasse, die Motorisierung, der Antriebstyp und Kraftstoffverbrauch sowie bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Reifengröße oder Ausstattungspakete beinhalten. Bei der Vielzahl von Unternehmen würden Anforderungen an die CO2-Emissionen, den Verbrauch oder die Motorisierung jedoch eine nachgeordnete Rolle spielen. Auch hier sehen das Öko-Institut und Agora Verkehrswende einen Hebel, dies zu ändern.
Vorteilhaft kann da sicherlich auch die Besteuerung sein: Wird ein Dienstwagen einem Arbeitnehmenden durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen, entsteht aus einkommenssteuerrechtlicher Sicht ein geldwerter Vorteil aufseiten des Arbeitnehmenden. Bei den rein elektrisch angetriebenen Dienstwagen liegt die Brutto-Kaufpreisgrenze für die „0,25 Prozent“-Besteuerung von bei 60.000 Euro. Somit sind mehr Modelle für die geringere Besteuerung qualifiziert. Über 60.000 Euro kommt die „0,5 Prozent“- Besteuerung zur Anwendung, was auch für Plug-in-Hybride gilt. Inwiefern die Umweltbonus-Neuregelung, die ab dem 1. September 2023 keine Anträge von Unternehmen mehr zulässt, sich auf die Umstellung von Firmenflotten auswirkt, bleibt abzuwarten.
Als weiterer Punkt wird die „nachhaltige Nutzung“ der Dienstwagen angeführt. Dabei geht es vor allem um eine effiziente Fahrweise oder gar ein freiwilliges, betriebsinternes Tempolimit. Wettbewerbe könnten eine kosten- und umweltfreundliche Fahrweise anreizen, wenn etwa sparsame Fahrerinnen und Fahrer oder solche, die der Verbrauchsangabe des Fahrzeugherstellers am nächsten kommen, ausgezeichnet werden.
Bei Plug-in-Hybriden sei es besonders wichtig, auf eine nachhaltige Nutzung zu achten. In Deutschland werden PHEV als Dienstwagen laut Agora Verkehrswende nur zu rund 20 Prozent elektrisch gefahren und zu 80 Prozent mit Benzin oder Diesel. Sind PHEV bereits im Fuhrpark vorhanden, sollte die elektrische Nutzung maximiert werden, zum Beispiel durch Vereinbarungen zum elektrischen Fahrleistungsanteil.
Nutzerfreundliches Laden ermöglichen
Die Unternehmen müssten dafür jedoch sicherstellen, dass das Fahrzeug regelmäßig geladen werden kann. Aus diesem Grund sollten die Unternehmen die eigene Ladeinfrastruktur ausbauen und auch Lademöglichkeiten am Wohnort der Beschäftigten fördern. „Stromkosten können direkt vom Unternehmen bezahlt oder über eine Pauschale erstattet werden. Je nach Nutzungsmuster des Fahrzeugs sollten Unternehmen auch eine flexible Wahl des Ladeortes ermöglichen“, sagt Agora Verkehrswende.
Das Ziel des vorliegenden Praxispapiers vom Öko-Institut und Agora Verkehrswende, das in Kooperation mit EcoLibro im Rahmen des Projekts „compan-e“ erstellt wurde, ist es praxisnah zu veranschaulichen, wie Unternehmen mit ihrer Car Policy Ansätze zu einer ökologischen Umgestaltung der Dienstwagenflotte anregen können. Dabei werden auch Formulierungsvorschläge für die Dienstwagenrichtlinien gemacht.
Das Projekt „compan-e“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und vom Öko-Institut, der Agora Verkehrswende und der Stiftung KlimaWirtschaft in Kooperation mit Unternehmen eines breiten Branchenspektrums durchgeführt. Zu den Partnerunternehmen zählen die Deutsche Bahn, EnBW, Gegenbauer, R+V, sowie die Telekom Mobility Solutions. Ziel des Projektes ist es, Wege zu einer elektrischen und nachhaltigen Unternehmensmobilität aufzuzeigen.
agora-verkehrswende.de, agora-verkehrswende.de (Praxispapier als PDF)
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