Autohaus klagt wegen Untätigkeit des BAFA
Ein Autohändler klagt wegen Untätigkeit gegen das für den Umweltbonus zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), nachdem er von einem E-Auto-Kunden um die Prämie betrogen wurde.
Wie die „Automobilwoche“ berichtet, hatte ein Kunde des nicht namentlich genannten Autohändlers einen Fiat 500e gekauft und den Umweltbonus kassiert, fünf Monate später aber aus technischen Gründen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestanden.
Die Abmeldung des Fahrzeugs zögerte er hinaus, wohl um die für den Umweltbonus bisher festgeschriebene Frist von sechs Monaten zu erreichen. Das Autohaus zahlte den Kaufpreis zurück, der Kunde aber nicht den staatlichen Umweltbonus. Letzterer steht eigentlich dem Autohaus zu, denn es hat das E-Auto nach der Rücknahme als Vorführwagen zugelassen und mittlerweile mehr als sechs Monate gehalten. Weil das BAFA auf die Schreiben des Händlers und seines Anwalts nicht reagierte, klagt der Händler nun gegen die Behörde.
automobilwoche.de (Paywall)
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