Österreich: Neue Steuervergünstigung für E-Dienstautos
In Österreich wird als Teil eines weiteren „Teuerungs-Entlastungspakets“ ab 2023 das heimische Laden von elektrischen Dienst- und Firmenwagen steuerlich begünstigt. Außerdem bekommen Firmen für Zuschüsse an Elektro-Carsharings ab 2023 bis zu 200 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt.
Österreichs türkis-grüne Bundesregierung verspricht E-Dienstautofahrern ab kommenden Jahr das komplett „steuerfreie Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge“. Dahinter verbirgt sich eine weitere steuerliche Vergünstigung für das Laden von Firmen-Elektroautos. Schon bisher war das Laden beim Arbeitgeber steuerfrei. Nicht so jedoch das externe Laden bei den Mitarbeitern Zuhause, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erstattet – dieses ist bisher als Sachbezug lohnsteuerpflichtig.
Kurz zur Einordung: Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Als Teil des Arbeitslohnes sind sie steuerpflichtig und deshalb über das Lohnkonto abzurechnen. Dies gilt nicht nur für die Privatnutzung des firmeneigenen Autos, sondern auch für Dienstwohnungen etc.
Im Ministerrat hat nun eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gesorgt, dass „durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung das steuerfreie Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener Fahrzeuge sichergestellt wird, indem bestehende Lücken geschlossen werden“. Künftig wird es keinen Unterschied mehr machen, ob man daheim oder auf der Arbeit lädt. Wortwörtlich heißt es in einem Regierungsdokument: „Ab 1. Jänner 2023 ist – neben dem nach der bisherigen Verwaltungspraxis bereits begünstigten unentgeltlichen Aufladen arbeitgebereigener emissionsfreier Fahrzeuge beim Arbeitgeber – sowohl für einen Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer kein Sachbezug anzusetzen.“
Mit der Maßnahme wird laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ein Entlastungsvolumen von etwa fünf Millionen Euro im Jahr 2023 erreicht. Bis 2026 soll sich das Volumen durch das dynamische Wachstum im eMobility-Bereich dann „auf über 10 Millionen Euro jährlich“ steigern. Insgesamt werden durch die Neuregelung laut der Regierung 20.000 bis 40.000 Personen begünstigt.
Zur Erinnerung: Bei der Privatnutzung von Firmenautos, zu der auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen, müssen österreichische Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage zahlen. Seit 2016 hängt dieser Sachbezug von den CO2-Emissionen des Dienstwagens ab. Emissionsfreie Modelle sind im Rahmen der Steuerreform jedoch vom Sachbezug ausgenommen.
Als weitere Entlastung unterstützt die Regierung ab 2023 jene Arbeitgeber, die sich dafür stark machen, dass ihre Mitarbeiter E-Carsharing nutzen. Unternehmen, die dies aktiv fördern, bekommen ihre entsprechenden Zuschüsse an die Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Dies gelte insbesondere für die Nutzung von E-Autos, E-Motorräder und E-Bikes, präzisiert der Finanzminister.
Die Schritte stehen dafür, „die Ökologisierung des Steuerrechts weiter auszubauen.“ Beide Maßnahmen sind Teil des sogenannten Teuerungs-Entlastungspaket Teil II, dessen größter Hebel die Abschaffung der Kalten Progression ist. bundeskanzleramt.gv.at (PDF), kleinezeitung.at
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