Kumpan Electric und Eleasa starten Leasing-Kooperation
Der deutsche E-Roller-Anbieter Kumpan Electric und der Leasinganbieter Eleasa sind eine Kooperation eingegangen, um Arbeitnehmenden die Nutzung von elektrisch angetriebenen Motorrollern mit Höchstgeschwindigkeiten ab 45 km/h zu ermöglichen. Im Vergleich zum Privatkauf sollen sie dadurch bis zu 35 Prozent an Kosten einsparen können.
Das Modell von Eleasa und Kumpan funktioniere steuerlich vergleichbar mit einem Dienstwagen, heißt es in einer Mitteilung. Kumpan erklärt den Ablauf: Arbeitgeber schließen einen Rahmenleasingvertrag mit Eleasa ab und leasen die Fahrzeuge. Mit interessierten Arbeitnehmenden wiederum wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese können schließlich einen Teil ihres Lohnes umwandeln und direkt in die Leasingrate fließen lassen.
Weil durch die Umwandlung das Bruttogehalt reduziert werde, sinken auch die Steuern und Abgaben, die darauf bezahlt werden müssen, so Kumpan weiter. Für die private Nutzung müsse nur ein geldwerter Vorteil versteuert werden (0,25-Prozent-Regel und Anfahrtskilometer). Auf diese Weise könne die Ersparnis an Steuern und Abgaben je nach Einzelfall bis zu 35 Prozent gegenüber einem Privatkauf betragen.
„Mit dem Angebot schließen wir die Lücke zwischen Dienstfahrrad und Dienstwagen“, sagt Eleasa-Chef Nikolaus Kochen. „Mit Kumpan Electric haben wir dazu den perfekten Partner gefunden: Die E-Roller sind emissionsfrei, eine echte Alternative zum Auto und werden zu 100 Prozent in Deutschland produziert.“
Kumpan Electric, von den Brüdern Patrik, Daniel und Philipp Tykesson in Remagen bei Bonn gegründet, ist eigenen Angaben zufolge ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Elektromobilität. Das Produktportfolio umfasst elektrische Motorroller sowie tragbare und universell einsetzbare Energiespeichersysteme. Partner und Standorte befinden sich in Belgien, Niederlanden, Luxemburg, USA, Kanada, Schweiz, Österreich, Ungarn, Griechenland, Spanien und Frankreich.
Im einem jahrelangen Rechtsschreit über das Fahrzeugdesign des deutschen E-Roller-Herstellers mit dem italienischen Vespa-Hersteller Piaggio war im September eine wichtige Entscheidung gefallen: Die Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wies eine Beschwerde von Piaggio zurück.
ebility.de (PDF)
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