Bundeskabinett beschließt Masterplan Ladeinfrastruktur II
Der im Bundesverkehrsministerium erarbeitete Masterplan Ladeinfrastruktur II wurde nun vom Kabinett beschlossen. Mit den 68 Maßnahmen will Verkehrsminister Volker Wissing das Tempo beim Ausbau des Ladenetzes erhöhen. Die Beschlussfassung wurde im Vergleich zu den Entwürfen jedoch an einigen Stellen geändert.
Wissing selbst bezeichnet den Masterplan als „Fahrplan der Bundesregierung, damit Deutschland für die Elektromobilität über eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur verfügt“. Mit den darin gemachten Vorgaben will der Verkehrsminister kurz gesagt den Ausbau beschleunigen, Versorgungslücken vermeiden und – wie es der Zusammenschnitt des Ministeriums mit den Ressorts Digitales und Verkehr nahe legt – die Digitalisierung der Ladeinfrastruktur verbessern.
„Jeder soll rechtzeitig erfahren, was das Laden kostet und ob die Ladesäule frei ist. Dazu werden künftig Echtzeitdaten zu Belegstatus oder Preisen zur Verfügung stehen“, sagt Wissing hierzu. „Laden wird so einfach und selbstverständlich wie Tanken – vielleicht sogar noch komfortabler.“
Das Bundeskabinett hat heute den von Volker @Wissing vorgelegten Masterplan #Ladeinfrastruktur II beschlossen. Damit verhelfen wir der #Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch. Wir möchten, dass die #EMobilität zur Alltagsmobilität wird – und Laden so einfach wie Tanken. pic.twitter.com/FoHj7bS3gH
— BMDV (@bmdv) October 19, 2022
Bisherige Hemmnisse beim Ausbau – wie etwa der Zugang zu geeigneten Flächen für Ladesäulenbetreiber, die gerne investieren würden oder auch die Anschlussbedingungen an das jeweilige Stromnetz – sollen abgebaut werden. „Mein Ansatz: Vorfahrt für Investitionen“, so der Verkehrsminister. „Wir aktivieren Flächen, vereinfachen Genehmigungsverfahren und beschleunigen den Netzanschluss durch einheitliche und digitale Antragsverfahren. Das Investieren in Ladeinfrastruktur wird so schneller und leichter.“
Und auch wie im Juli berichtet nehmen die E-Lkw einen gewichtigen Teil des Masterplans ein. „Der Batterie-elektrische Lkw steht in den Startlöchern und bietet immenses Potenzial bei der CO2-Einsparung. Wir schreiben ein Schnellladenetzes für E-Lkw entlang der Hauptverkehrsachsen aus und geben so den Startschuss für den elektrischen Güterverkehr in Deutschland und der EU“, so Wissing. Insgesamt zehn Maßnahmen behandeln ausschließlich die Elektro-Lkw.
Betrachtet man die Historie des Masterplans Ladeinfrastruktur II, fällt das Auf und Ab beim Umfang auf. Der Referenten-Entwurf im März umfasste noch 74 Maßnahmen, die in einem aktualisierten Regierungs-Entwurf im Juli auf 62 Maßnahmen gekürzt wurden. Die nun von Wissing vorgestellte und vom Kabinett beschlossene Fassung, die electrive.net vorliegt, listet 68 Punkte auf.
Regierung setzt auf „Mobilisierung privater Investitionen“
Beim Blick auf einige Maßnahmen wird (im Vergleich zum Juli-Entwurf) die Handschrift der FDP deutlicher, denn dort werden nicht mehr nur Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, sondern die Privatwirtschaft stärker einbezogen. Bereits in der Einleitung schreibt das BMDV, dass die Bundesregierung „auf die Mobilisierung privater Investitionen“ setze. „In erster Linie muss der Aufbau und Betrieb durch die Wirtschaft erfolgen“, heißt es in der Beschlussfassung. Etwas später in dem Text heißt es weiter: „Die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur sowohl für E-Pkw als auch für schwere Elektro-Lkw (E-Lkw) sind eine unternehmerische Aufgabe und Chance.“ Konkret werden die Automobilwirtschaft (Maßnahme 4) und die Mineralölwirtschaft (Maßnahme 5) aufgefordert, einen „Beitrag zum vorausschauenden Ausbau der Ladeinfrastruktur“ zu leisten. Bis Ende 2026 sollen an mindestens 75 Prozent der Tankstellen Schnelllader mit mindestens 150 kW in Betrieb sein.
An anderer Stelle setzt Wissing aber mehr auf die Einbindung von Unternehmen anstatt auf harte, politische Vorgaben, wie zwei Beispiele aus der Maßnahmen-Liste zeigen: Bei der ehemaligen Maßnahme 21 „Gewährleistungsaufgabe der Länder für die Versorgung mit lokaler Ladeinfrastruktur“ wird bereits im neuen Titel die Ausrichtung klar, denn der nun als Maßnahme 23 geführte Posten heißt „Verpflichtung der Länder zur Sicherstellung der primär privatwirtschaftlichen Versorgung mit lokaler Ladeinfrastruktur“. Zudem wird aus der ehemaligen Maßnahme 22 „Kommunale Masterpläne“ (welche die Kommunen in Verantwortung nahm) die Maßnahme 24 „Lokale Masterpläne“, die eben nicht mehr nur von den Kommunen, sondern „unter Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher Akteure“ erarbeitet werden sollen.
Aber auch an anderer Stelle wurden Maßnahmen, die potenziell eine stärkere staatliche Regulierung zur Folge gehabt hätten, gestrichen oder durch allgemeinere Aussagen ersetzt. In der Juli-Fassung sollten im Rahmen einer Maßnahme etwa Definitionen zu Letztverbrauchern erarbeitet werden, zudem gab es einen konkreten Verweis auf den umstrittenen Paragraphen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Steuerbarkeit von Letztverbrauchern, im Falle der Elektromobilität von Wallboxen. Diese fehlen nun komplett.
Zudem wurde eine Maßnahme zum bidirektionalen Laden komplett neu formuliert. Bereits im Titel der Maßnahme 47 „Bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglichen“ stellt das BMDV fest, dass es heute Hürden und Hemmnisse bei der Einführung von bidirektionalem Laden gibt. „Die Flexibilitäten von Elektromobilen und die damit verbundenen energiewirtschaftlichen Möglichkeiten können und sollen – insbesondere in Form des bidirektionalen Ladens – für das Stromsystem nutzbar gemacht werden“, heißt es in der Maßnahme. Bis zum Q2 2023 will das BMDV in Abstimmung mit dem BMWK und BMF prüfen, „wie u.a. die rechtlichen, technischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden können, um etwaige Hindernisse für eine diskriminierungsfreie Nutzung der Möglichkeiten des bidirektionalen Ladens zunächst vor allem im nichtöffentlichen Raum zu beseitigen“. Denn: Bisher ist das E-Auto als Netzspeicher nicht abgebildet. Hier soll laut dem Masterplan das Wirtschaftsministerium prüfen, ob „neue Regelungen für ‚mobile Speicher‘ im Rechtsrahmen erforderlich sind, damit sie in das Regelwerk für netz- und marktdienliche Flexibilitäten eingefügt werden können“.
Eine Maßnahme wurde bereits umgesetzt
Übrigens: Der Begriff „Deutschlandnetz“ taucht nur an einer einzigen Stelle in dem Dokument auf. In der Maßnahme 17 zur Ausschreibung weiterer Schnellladepunkte heißt es: „Nach Erteilung der Zuschläge für die beiden Teilausschreibungen im Deutschlandnetz von Ende 2021 erstellt die NLL unter Einbeziehung der ISLa eine Analyse möglicher verbleibender Bedarfslücken. Auf dieser Grundlage prüft das BMDV die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausschreibung von weiteren öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten ab 2023. Die genaue Anzahl wird in der Bedarfsanalyse ermittelt.“
Andere Punkte haben sich nicht geändert, sie wurden teilweise auch noch von der großen Koalition übernommen. So will die Bundesregierung nicht nur einen vorauslaufenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu den Zulassungszahlen von E-Autos erreichen, sondern auch weiterhin die Nutzerfreundlichkeit der neuen Infrastruktur in den Mittelpunkt stellen. „In Zukunft soll das Laden ein ebenso einfacher wie selbstverständlicher Vorgang sein, wie es das Tanken heute ist“, heißt es dazu.
Eine Maßnahme aus dem Masterplan wurde übrigens schon vor der Verabschiedung im Kabinett umgesetzt – die Maßnahme 1. Bereits Ende August haben Verkehrsminister Wissing und Wirtschaftsminister Habeck die „Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur“ (ISLa) gegründet.
bmdv.bund.de, bmdv.bund.de (Masterplan Ladeinfrastruktur II als PDF)
1 Kommentar