Batterie-Vermieter dürfen Batterien nicht aus der Ferne stilllegen

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach einer Kündigung nicht per Fernzugriff abschalten dürfen. Die BGH-Richter erklärten eine entsprechende AGB-Klausel für unwirksam. Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar und die Klagelast werde auf den Mieter abgewälzt, was eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher sei. (Aktenzeichen XII ZR 89/21).
heise.de

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