Autohändler dürfen Umweltbonus nicht schon abziehen
Autohändler, die für ein Elektroauto werben, müssen in ihren Anzeigen den vollen Preis angeben und dürfen nicht den Umweltbonus abziehen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 4. November hervor (Az. 05 O 555/22, nicht rechtskräftig).
Wie die klagende Wettbewerbszentrale habe auch das Gericht im konkret verhandelten Fall einer Autohändlerin, die bei der Plattform Mobile.de ein Elektroauto beworben und dabei den Umweltbonus eingerechnet hatte, einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und eine irreführende Preisgestaltung gesehen.
automobilwoche.de
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