Großbritannien kippt Kfz-Steuer-Befreiung für E-Autos ab 2025

Großbritannien hebt die Kfz-Steuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge auf. Wie das britische Finanzministerium ankündigt, muss ab dem 1. April 2025 auch für elektrische Pkw, Transporter und Motorräder die sogenannte Vehicle Excise Duty (VED) entrichtet werden – zunächst aber in überschaubarer Höhe.

Im ersten Jahr gilt für E-Pkw der niedrigste VED-Satz, der derzeit bei 10 Pfund pro Jahr liegt. Ab dem zweiten Jahr gilt dann der Standardtarif von derzeit 165 Pfund pro Jahr. Für E-Autos mit Erstzulassung zwischen dem 1. April 2017 und 31. März 2025 wird ebenfalls der Standardsatz erhoben.

Derzeit sind Elektroautos auch vom „expensive car supplement“ ausgenommen. Im Rahmen dieser Regelung werden Eigentümer von Autos mit einem Preis von mehr als 40.000 Pfund fünf Jahre lang mit 355 Pfund pro Jahr belastet. Diese Befreiung soll ebenfalls zum 1. April 2025 enden, E-Autos über 40.000 Pfund werden also wieder berechnet.

E-Transporter werden auf den Tarif für leichte Nutzfahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotor umgestellt, der derzeit bei 290 Pfund für die meisten Transporter liegt. Elektrische Motorräder und Dreiräder werden auf den Satz für die kleinste Motorgröße umgestellt, aktuell 22 Pfund pro Jahr.

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die „Benefit-in-Kind“-Steuer, die im Deutschen quasi dem geldwerten Vorteil entspricht, für Elektrofahrzeuge sukzessive bis zu 5 Prozentpunkten ab 2027 angehoben.

Wie der zuständige Schatzkanzler Jeremy Hunt bei seiner Rede im Unterhaus ankündigte, werde die neue Regelung das System der Kfz-Steuer „gerechter“ machen. Sein Finanzministerium ließ zudem wissen, dass mit der Änderung „alle Autofahrer beginnen, einen fairen Anteil zu zahlen“. Eine Abkehr von der eMobility-Förderung sei das nicht: Die staatliche Unterstützung für die Ladeinfrastruktur soll etwa fortgesetzt werden.

Die Society of Motor Manufacturers erkennt zwar nach eigenen Angaben an, dass alle Fahrzeugbesitzer ihren gerechten Steueranteil zahlen sollten, kritisiert aber, dass die Regelung nicht nur Neuzulassungen, sondern auch Bestandsfahrzeuge betreffen soll – die nun mit einer deutlichen Steigerung der Kosten konfrontiert seien.

Die RAC Motoring Group geht in einer ersten Stellungnahme nicht davon aus, dass die Neuregelung bei der Kfz-Steuer zu einem Nachfragerückgang bei Elektroautos führen werde, da „die vielen anderen Kostenvorteile, die der Betrieb eines Elektrofahrzeugs mit sich bringt“, erhalten bleiben.
autocar.co.uk, bbc.com, gov.uk (S. 52)

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