Tesla lässt Wirelane wegen Rufschädigung abmahnen
Tesla hat den deutschen Ladeinfrastruktur-Anbieter Wirelane abmahnen lassen. Laut einem Medienbericht wirft Tesla Wirelane Rufschädigung vor und will einen Unterlassungsanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Die Unterlassungserklärung will Wirelane-Chef Constantin Schwaab aber nicht unterschreiben.
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In dem Streit geht es laut dem „Handelsblatt“ um das deutsche Eichrecht: Tesla-Lader, die Strom nach Kilowattstunde abrechnen, sind nicht eichrechtskonform und damit eigentlich nicht zulässig. Darauf hatte Schwaab im Sommer seine Kunden wie Hoteliers hingewiesen, die auch eine Tesla-Wallbox in ihrer Tiefgarage haben.
„Bei den aktuellen Strompreisen verschenken viele Hoteliers mit Tesla Destination Chargern jährlich Strom im Wert von mehr als 10.000 Euro – oder rechnen ihre Ladetransaktionen nicht eichrechtskonform ab“, schrieb er darin laut dem Artikel – und bot zugleich eine Lösung an: Man könne die „veralteten Tesla Destination Charger gegen moderne, eichrechtskonforme Wirelane-Ladepunkte“ austauschen.
Pikantes Detail: Schwaab gab gegenüber dem Handelsblatt an, dass er 2013 als einer der ersten Deutschen Kunden des Model S das Fahrzeug von Elon Musk persönlich überreicht bekamt – er sei ein „echter Fanboy“ gewesen. Die Begeisterung dürfte sich nun deutlich abgekühlt haben.
Update 07.12.2022: Nachdem Tesla den deutschen Ladeinfrastruktur-Anbieter Wirelane wegen Rufschädigung hat abmahnen lassen, holt dieser nun zum Gegenangriff aus. Wie Wirelane-Gründer Constantin Schwaab ankündigt, werde man „in Kürze eine einstweilige Verfügung gegen Tesla beantragen“. Und weiter: „Damit plane ich alle Ladesäulen von Tesla stilllegen zu lassen, ganz konkret die Vorrichtungen in Hotels und Restaurants.“
Wirelane beklagt, dass „unser Angebot durch die Bereitstellung kostenloser Tesla-Ladepunkte, die nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen, torpediert wird. Das lasse ich mir nicht länger gefallen“, so Schwaab. „Ich sehe mich von Tesla erheblich beim Ausüben meines Gewerbes eingeschränkt.“
Update 01.02.2023: Das Landgericht Frankfurt hat den Antrag des deutschen Ladeinfrastruktur-Anbieters Wirelane auf einstweilige Verfügung gegen Tesla abgewiesen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Wirelane bemängelt, dass die Tesla-Ladestationen nicht geeicht sind. Das Gericht sah keinen Bedarf für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren habe, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind.
handelsblatt.com, businessinsider.de (Update I), handelsblatt.com (Update II)
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