BMWK kündigt Umweltbonus-Richtlinie für 9. Dezember an
Die novellierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus soll laut dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und dann in Kraft treten. Eine Anschluss-Regelung ab dem 1. Januar 2023 wäre damit gesichert.
Der genaue Inhalt der Richtlinie wird also Ende kommender Woche bekannt. Derzeit gibt es nur Medienberichte zu den Förder-Details. So sollen zum Jahreswechsel Plug-in-Hybride ganz aus der Förderung fallen, der Fördersatz für rein elektrische Autos sinkt – alle bekannten Details haben wir in diesem Artikel aufgearbeitet.
Nach Auskunft des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wird es gegenüber den bisher bekannten Details wohl nur eine Änderung geben. „Was sich hingegen ändern wird, ist die Förderung ab dem 1. September 2023. Bislang war vorgesehen, dass ab dem September 2023 ausschließlich Privatpersonen und gemeinnützige Vereine gefördert werden. Nach der nunmehr bekannten Richtlinie werden nur noch Privatpersonen weiterhin vom Umweltbonus profitieren. Gemeinnützige Organisationen finden wie Gewerbetreibende inklusive Kleingewerbebetriebe keine Berücksichtigung mehr“, sagt Marcus Weller vom ZDK. Dem Verband liegt die aktuelle Fassung vor, daher hat der ZDK seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert. Aus diesem Rundschreiben zitiert unter anderem das Portal „kfz-betrieb“.
Demnach hat es die wiederholte Forderung, anstatt des Zulassungsdatums das Bestelldatum als Förderkriterium heranzuziehen, nicht in die finale Fassung geschafft. Die derzeit langen und teils unkalkulierbaren Lieferzeiten für Neuwagen machen es für die Kunden schwierig, ihrerseits die genauen Fahrzeugkosten zu kalkulieren. Da eben nicht sicher ist, wann genau ein neues Elektroauto geliefert wird und zugelassen werden kann, wackelt bei Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine Zulassung vor dem 1. September 2023. Zudem ist auch für Privatpersonen offen, wie lange die gedeckelten Fördergelder reichen oder ob bei der Zulassung ihres lange bestellten E-Autos der Fördertopf bereits leer ist.
Bekanntlich sind für das Gesamtjahr 2023 noch 2,1 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln für den Umweltbonus vorgesehen, 2024 sind es noch 1,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für 2022 sind 5 Milliarden Euro eingeplant. Da Anfang 2023 vor allem längst bestellte Fahrzeuge ausgeliefert werden, ist auch unklar, ob dem 1. September 2023 überhaupt diese große Bedeutung zukommt – oder ob die 2,1 Milliarden Euro bis dahin schon vergeben sind.
„Dies ist und bleibt eine kundenunfreundliche Lösung“, so Weller weiter. Denn aufgrund der langen Lieferzeiten wisse weder der Kunde noch der Händler, welche Förderung der Kunde tatsächlich erhalte, wenn das Fahrzeug beispielsweise erst 2024 zugelassen werden könne.
Eine weitere bekannte Änderung: Die Mindesthaltedauer wird auf zwölf Monate erhöht, womit der schnelle Weiterverkauf geförderter Neuwagen ins Ausland unterbunden werden soll – allerdings sind derartige Verkäufe in den vergangenen Wochen ohnehin stark zurückgegangen. Gleich bleibt hingegen, dass der Herstelleranteil 50 Prozent der Bundesförderung betragen wird.
kfz-betrieb.vogel.de
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