Stadt Essen erhebt wieder Parkgebühren für E-Autos
Die Stadt Essen hebt mit dem kommenden Jahr die Privilegierung von E-Autos auf bewirtschafteten Parkplätzen auf. Seit 2019 wurde in Essen auf die Erhebung von Parkgebühren für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf allen bewirtschafteten Parkplätzen bis zur Höchstparkdauer verzichtet.
Diese Gebührenfreiheit endet mit dem 1. Januar 2023, wie die Stadt mitteilt. Die Regelung war ohnehin zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet, wurde aber vom Rat der Stadt Essen um ein Jahr verlängert. Eine weitere Ausnahme für Autos mit E-Kennzeichen, also BEV, PHEV und FCEV, gibt es nun nicht mehr.
Dies bedeutet allerdings nicht das Ende der Privilegierung von E-Fahrzeugen im Stadtgebiet Essen. Für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gilt weiterhin, dass diese an Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum für vier Stunden ohne das Entrichten von Gebühren parken dürfen. Hier ist, wie bisher, eine Parkscheibe auszulegen.
Diese Art der Privilegierung wurde von vornherein an die Gültigkeit des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geknüpft und gilt bis 31. Dezember 2026.
essen.de
7 Kommentare