Frankreich reduziert Umweltbonus für Elektroautos
Die französische Regierung kürzt für 2023 ihre Subventionen für Elektroautos. Die zuvor ein Jahr verschobene Reduzierung des Ökobonus ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Für Elektro-Pkw gibt es nun maximal 5.000 Euro vom Staat, bisher waren es 6.000 Euro.
Kurzer Rückblick: Ähnlich wie in Deutschland hatte Frankreich die Anhebung der Fördersätze im Mai 2020 in Zuge eines Sanierungsplans für die Automobilindustrie beschlossen. Hauptgrund war der Absatzeinbruch wegen der Corona-Krise. Allerdings ging die Regierung dabei moderater vor als die Deutschen: Der Höchstfördersatz stieg seinerzeit von 6.000 auf 7.000 Euro. Parallel wurde die Nachfrage mit einer Abwrackprämie für Privatkäufer angekurbelt. Schon seinerzeit äußerte die Regierung die Intention, die Fördersätze in der Folge langsam wieder abzuschmelzen.
Mitte 2021 wurde der Höchstsatz dann auch von 7.000 auf 6.000 Euro reduziert. Allerdings setzte die Regierung die eigentlich vorgesehene weitere Senkung um 1.000 Euro im Jahr 2022 aus. Zum 1. Januar 2023 trat sie nun aber in Kraft. Der Umweltbonus gilt zudem ab sofort nur noch für Batterie-elektrische und Brennstoffzellen-Autos mit einem Preis von unter 47.000 Euro und einer Masse unter 2,4 Tonnen. Übernommen werden konkret 27 Prozent des Bruttopreises – gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Batterie, falls diese geleast wird – bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro für Privatleute und 3.000 Euro für Unternehmen.
Bei Elektro-Transportern – hier gilt kein Preislimit und ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen – beträgt der Zuschuss 40 Prozent des Bruttopreises (ggf. zuzüglich der Kosten für die Batterie, wenn diese gemietet wird) bis zu einer Grenze von 6.000 Euro für Privatleute bzw. 4.000 Euro für Unternehmen.
Für Haushalte mit niedrigem Einkommen stockt die Regierung die Förderung um 2.000 Euro (zuvor: 3.000 Euro) auf maximal 7.000 Euro (Pkw) und 8.000 Euro (Kleintransporter) auf. Gebrauchte Elektrofahrzeuge werden in Frankreich weiterhin mit 1.000 Euro bezuschusst bzw. mit 3.000 Euro im Fall eines niedrigen Haushaltseinkommens.
Mit der Novellierung des Umweltbonus‘ fallen Plug-in-Hybride, E-Autos über 2,4 Tonnen und Exemplare bis zu 60.000 Euro aus der Förderung. Zuletzt wurden Erstere noch bei Einhaltung einer bestimmten E-Reichweite mit 1.000 Euro bezuschusst. Für Fahrzeuge mit einem Preis zwischen 45.000 und 60.000 Euro gab es bis Jahresende noch 2.000 Euro. Brennstoffzellenfahrzeuge wurde auch jenseits der 60.000 Euro gefördert. All dies ist passé. Ebenso die Umweltbonus-Förderung für schwere Nutzfahrzeuge. Diese wird nun anders organisiert, konkret über Projektaufrufe wie im Fall des Förderprogramms „Écosystèmes des véhicules lourds électriques“ (auf Deutsch: „Ökosysteme für schwere Elektrofahrzeuge“). In diesem Zuge konnten Elektrobusse und E-Lkw mit bis zu 26 Tonnen mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden. Ab 26 Tonnen und darüber hinaus betrug die Elektro-Lkw-Förderung bis zu 150.000 Euro. Die Einrichtung von Ladestationen für diese Fahrzeuge unterstützte der Staat mit bis zu 60 %. Das aber nur am Rande.
Neu bei dem Umweltbonus für Pkw und Kleintransportern ist 2023, dass Privatpersonen die Hilfe nur noch einmal alle drei Jahre erhalten können und die Pkw-Prämie auch auf M2-Fahrzeuge – insbesondere Kleinbusse – angewendet werden kann, wenn diese den oben genannten Gewichts- und Preiskriterien entsprechen. Keine Veränderung gibt es bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen sowie vierrädrigen Leichtfahrzeugen: Sofern diese keine Bleibatterien verwenden, schießt der Staat bis zu 900 Euro zu (bei einer maximale Nettomotorleistung unter 2 Kilowatt sind es 100 Euro).
Daneben besteht auch 2023 die Abwrackprämie in leicht veränderter Form weiter: Wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet und beim Kauf eines den oben beschriebenen Kriterien entsprechenden E-Autos ein altes Benzin- oder Dieselfahrzeug verschrottet, kann auf eine Bezuschussung von nun maximal 6.000 Euro (zuvor: 5.000 Euro) kommen – zusätzlich zu der Umweltprämie. Auch Plug-in-Hybride werden hier noch gefördert – mit bis zu 4.000 Euro. Unternehmen erhalten 2.500 Euro bzw. 1.500 bei der Beschaffung eines PHEV.
Für Kleintransporter wird die Abwrackprämie in ihrer derzeitigen Höhe beibehalten, aber auch hier sind nur Personen zugelassen, die ein fixiertes Einkommenslimit unterschreiten. Der Staat übernimmt dann 40 Prozent der Anschaffungskosten bei einem maximalen Betrag von 9.000 Euro. Besonders benachteiligte Haushalte können mit bis zu 10.000 Euro rechnen. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Für Unternehmen gelten dieselben Zuschüsse bei reinen E-Transportern, PHEV werden allerdings nur mit 1.500 Euro bedacht.
economie.gouv.fr, avere-france.org (beide auf Französisch)