Wien startet E-Taxi-Förderung
In Wien ist im Januar das angekündigte neue Förderprogramm für E-Taxis gestartet. Damit wurde auch die Förderrichtlinie mit allen Details veröffentlicht. Und genau jene Details haben es in sich.
Vorgestellt wurde das Vorhaben bereits im Dezember. Einige Eckdaten sind bereits bekannt: Jeder Antragsteller kann bis zu 15 Fahrzeuge gefördert bekommen, solange Fördermittel (das Budget liegt bei 6,4 Millionen Euro) vorhanden sind.
In der Förderrichtlinie wird zwar weiterhin die Summe von maximal 10.000 Euro je Fahrzeug für den betrieblichen Mehraufwand als Fördergrenze genannt, es handelt sich dabei aber nicht um eine Einmalzahlung als Kaufprämie. Konkret wird zur Inbetriebnahme eine Teilförderung von 5.000 Euro ausgezahlt – allerdings nicht ohne weitere Bedingungen, wie gleich noch erläutert wird.
Nach zwölf Betriebsmonaten hat das Taxi-Unternehmen dann einen Monat Zeit, die in den zwölf Monaten geleisteten Betriebsstunden mit Fahrgast nachzuweisen. Jede Betriebsstunde wird mit jeweils fünf Euro vergütet.
Wie das Fachportal „Taxi Times“ schreibt, werden diese Besetzt-Betriebsstunden aber nicht direkt per Taxameter erfasst. Stattdessen müssen die Unternehmer in Wien die „Daten der Registrierkassa, hinterlegten Kreditkarten, Firmenkartenabrechnungen, Gutscheinen etc. seit Beginn des Abrechnungszeitraums für das betroffene E-Fahrzeug“ sammeln und als PDF-Dokument einreichen.
„Da diese Daten keinen Nachweis über den Zeitraum, in dem das E-Taxi besetzt unterwegs war, liefert, bedient man sich eines eher pragmatischen Ansatzes. Der gesamte Umsatz wird durch den durchschnittlichen Umsatz pro Stunde eines Taxiunternehmens dividiert, der von der Behörde mit 20 Euro angegeben wird. Hat also ein Taxi 200 Euro eingenommen, dann entspricht das 10 Besetztstunden“, heißt es in dem Bericht. Für die so errechneten zehn Betriebsstunden werden dann 50 Euro vergütet.
Bei der Auszahlung der zweiten 5.000 Euro gibt es aber eine Staffelung: Sollte der Unternehmer nach den ersten zwölf Monaten die 1.000 Besetzt-Stunden nicht nachweisen können, wird ihm eine Frist von weiteren zwölf Monaten gewährt – gelingt es dann auch nicht, muss er sogar Teile der bereits erhaltenen Förderung der 5.000 Euro anteilig an die geleisteten Betriebsstunden zurückzahlen.
Fall 2: Gelingt nach zwölf Monaten der Nachweis über mehr als 1.000, aber weniger als 2.000 Betriebsstunden, wird die Förderung der ersten 5.000 Euro (was 1.000 Betriebsstunden entspricht) als erfüllt angesehen und jede weitere Betriebsstunde über die 1.000 hinaus mit je fünf Euro vergütet. Kann der Unternehmer nach 24 Monaten 2.000 Betriebsstunden nachweisen, erhält er in einer weiteren Auszahlung noch den ausstehenden Betrag bis zur Obergrenze von 5.000 Euro.
Der wohl einfachste Fall: Kann ein Unternehmer hingegen schon nach zwölf Monaten 2.000 Betriebsstunden vorweisen, erhält er direkt die volle Fördersumme.
taxi-times.com, wko.at (Förderrichtlinie als PDF)
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