Bayern will E-Autos von Plakettenpflicht ausnehmen
Bayerns Innenministerium hat die Bayerische Polizei und die bayerischen Kommunen mit Plakettenpflicht nach eigenen Angaben gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden. Das Land will nun auch die Regelung auf Bundesebene überarbeiten lassen.
Für Innenminister Joachim Herrmann ist die derzeitige Regelung im Bundesimmissionsschutzrecht, wonach Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen in Umweltzonen auch eine Umweltplakette brauchen, schwer nachvollziehbar – er spricht in einer Mitteilung seines Ministeriums sogar von einem „bürokratischen Starrsinn der Bundesregierung“.
„Die Staatsregierung hatte deshalb bereits letztes Jahr die Bundesregierung um eine Anpassung der Rechtslage gebeten, leider vergebens“, erklärt Herrmann. „Daher haben wir jetzt die Bayerische Polizei und die betreffenden Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen künftig nicht mehr zu ahnden.“ Laut dem Minister sei das bei Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Opportunitätsprinzips möglich.
„Die einzig sinnvolle Lösung ist eine deutschlandweite Befreiung für Autos mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht“, sagt auch Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.
Anfang Januar war der Fall einer Fahrerin bekannt geworden, die mit ihrem BMW i3 mit E-Kennzeichen, aber ohne grüne Feinstaub-Plakette, in die Umweltzone der Stadt München eingefahren war. Das resultierte in 100 Euro Bußgeld und 28,50 Euro Gebühren. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt erklärte seinerzeit, dass aufgrund der Gesetzeslage „eine Einfahrt mit einem E-Fahrzeug mit E-Kennzeichen in eine Umweltzone ohne die erforderliche Plakette grundsätzlich immer geahndet wird“.
bayern.de
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