USA überarbeiten Fahrzeugklassen: Mehr E-Modelle förderfähig
Das US-Finanzministerium hat die Förderfähigkeit von Elektroautos im Rahmen einer Neuregelung der Steuergutschriften aktualisiert. Damit profitieren jetzt mehr Modelle und Modellvarianten von der Subvention – und das rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Durch die Novellierung des Fahrzeugklassifizierungsstandards kommen auch Elektrofahrzeuge in den Genuss der Steuergutschrift in Höhe von 7.500 Dollar, die zuvor nicht qualifiziert waren. Unter anderem sind nun alle Varianten des Tesla Model Y förderfähig. Bisher war das Model Y nur qualifiziert, wenn sein Preis unter 55.000 Dollar blieb, weil es als Pkw statt SUV eingestuft wurde, die bis zu 80.000 Dollar kosten dürfen.
Das Beispiel zeigt, wo es zuvor hakte: Die Einordnung in Pkw und SUV erfolgte US-Fachportalen zufolge zuvor inkohärent. So seien etwa die fünfsitzigen Varianten des Tesla Model Y, der Cadillac Lyriq und die teureren Ausstattungsvarianten des Ford Mustang Mach-E oder des VW ID. 4 zuvor nicht förderfähig gewesen, da sie nicht als SUVs galten und daher unter die Obergrenze von 55.000 statt 80.000 Dollar fielen.
Diese Einordnung hat das US-Finanzministerium nun geändert. Das heißt im Umkehrschluss, dass nun mehr Modelle und Modellversionen unter den 80.000-Euro-Preisdeckel fallen und sich somit für die Steuergutschrift qualifizieren. Eine vollständige Liste der förderfähigen Modelle findet sich unter den unten angegebenen Links.
Die Reform der Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge erfolgt zurzeit im Zuge des Inflation Reduction Act, sie gilt allerdings rückwirkend seit Jahreswechsel. Anfang 2023 wurde publik, dass es in den USA offenbar auch eine Hintertür zur Bezuschussung von Fahrzeugen ausländischer Hersteller geben wird – und zwar über Leasinggesellschaften. Denn ursprünglich hieß es, dass nur Fahrzeuge förderfähig sein sollen, die in Nordamerika montiert wurden.
Der Weg über die Leasinggesellschaften ist quasi ein Schlupfloch. Denn mit der Steuergutschrift, die in diesem Fall an die Leasinggesellschaft gehen würde, könnten die Monatsraten für die Endverbraucher gesenkt werden. Als Einschränkungen gelten in diesem Fall lediglich, dass das Fahrzeug von einem qualifizierten Hersteller gebaut wurde, zur Nutzung oder Vermietung durch den Steuerpflichtigen (also die US-Leasinggesellschaft) und nicht zum Weiterverkauf erworben wird und als Kraftfahrzeug im Sinne des „Titels II des Clean Air Act“ behandelt wird.
Die für die US-Steuergutschriften ebenfalls maßgeblichen Anforderungen an Batteriemineralien und -komponenten werden wie berichtet erst im März 2023 veröffentlicht. Die vom Ministerium herausgegebenen Infos zur erwarteten Richtung deuten aber darauf hin, dass mindestens 40 Prozent der batteriekritischen Mineralien und mindestens 50 Prozent der Batteriekomponenten aus den USA oder aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten stammen müssen. Über die Jahre steigen beide Prozentsätze weiter an. Das Ministerium listet die Länder, die ein Freihandelsabkommen mit den USA haben (die EU gehört nicht dazu) und stellt in Aussicht, dass „zusätzliche Freihandelsabkommen für die Zwecke der künftigen Anforderungen an kritische Mineralien“ ausgehandelt werden könnten.
home.treasury.gov, irs.gov (Übersicht der förderfähigen Modelle) via insideevs.com, electrek.co
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