EU lockert Beihilfe-Regeln als Reaktion auf US-Anreize
Die EU-Kommission hat die Regeln für staatliche Beihilfen angepasst, um die Genehmigung von Subventionen in Schlüsselbereichen wie Batterien und Erneuerbare Energien zu vereinfachen. Die neuen Regeln sind eine Reaktion auf den „Inflation Reduction Act“ der US-Regierung.
Die EU-Mitgliedstaaten erhalten durch die Novellierung einen größeren Spielraum für die Bereitstellung öffentlicher Mittel in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Steuergutschriften.
In Fällen, in denen das Risiko einer Standortverlagerung hoch ist, können die Länder die von einer außereuropäischen Regierung angebotenen Subventionen künftig beispielsweise ausgleichen und so versuchen, das Unternehmen in der EU zu halten. Die Kommission hat die überarbeiteten Regeln für staatliche Beihilfen am gestrigen Donnerstag unter dem Titel „Befristeter Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels“ angenommen. Es handelt sich also um eine temporäre Novellierung, die zunächst bis Ende 2025 gilt.
Beihilferechtliche Genehmigungen der EU kennen wir schon lange aus der Praxis: Die Kommission entscheidet dabei unter Berücksichtigung der EU-Beihilfevorschriften, inwiefern Mitgliedsstaaten „unter bestimmten Bedingungen“ die Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige unterstützen dürfen. Diese Wirtschaftsbereiche müssen von gemeinsamen europäischen Interesse sein. Große Vorhaben mit geprüfter Beihilfe waren in jüngerer Zeit etwa das Deutschlandnetz oder die Batterie-IPCEIs.
Schon mit Blick auf den russischen Einmarsch in der Ukraine und die Energiekrise hatte die EU die Regeln für die Beihilfe außerordentlich gelockert. Nun geht die Europäische Kommission nochmals weiter, um Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, die Abwanderung grüner Technologieunternehmen in die USA zu verhindern. Seit der Einführung des „Inflation Reduction Act“ der US-Regierung erwägen bekanntlich eine Reihe von Unternehmen, bei Investitionen in Batteriefabriken die USA gegenüber Europa zu priorisieren. So jüngst zu beobachten bei Volkswagen.
„Die Beihilfevorschriften und insbesondere der Befristete Krisenrahmen haben den Mitgliedstaaten geholfen, die Auswirkungen der gegenwärtigen Krise in Europa abzufedern. Der Rahmen, den wir heute angenommen haben, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, umgehend und auf klare und vorhersehbare Weise Beihilfen bereitzustellen“, äußert Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik. „Unsere Vorschriften versetzen die Mitgliedstaaten in die Lage, zu diesem kritischen Zeitpunkt Investitionen für eine klimaneutrale Zukunft zu beschleunigen, und wahren gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sowie die Kohäsionsziele. Die neuen Vorschriften sind verhältnismäßig, zielgerichtet und befristet.“
Die EU hatte zuletzt mehrfach gewarnt, dass sie die Bestimmungen der USA für diskriminierend hält. Mit der jetzigen Novellierung sollen die Schlüsselbereiche Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Kohlenstoffabscheidungstechnologie in der EU gestärkt werden, inklusive deren Produktion und Lieferketten. Neben der Möglichkeit, einzelnen Unternehmen in Ausnahmefällen höhere Beihilfen zu gewähren (wenn die Gefahr besteht, dass Investitionen in Länder außerhalb Europas umgelenkt werden) können künftig unter anderem auch kleine und mittlere Firmen höher bezuschusst und in bestimmten Fällen Ausschreibungen umgangen werden.
Der jetzigen Novellierung war eine Umfrage und eine Konsultation der Mitgliedsstaaten vorausgegangen. Sie enthalte also die Rückmeldungen der Länder, teilt die EU-Kommission mit.
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