LSV: Pflicht zu Kreditkarten-Terminal soll auf 2024 verschoben werden
Die Bundesregierung will die Ladesäulenverordnung erneut ändern – und zwar dahingehend, dass die Frist zur verpflichtenden Implementierung eines Kreditkarten-Terminals um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert wird.
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Das geht aus einem nun von der Bundesregierung bei der EU eingereichten Referentenentwurf für die dritte Verordnung zur Änderung der LSV hervor. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung sieht wie berichtet vor, dass Betreiber von Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, sicherstellen müssen, dass beim Ad-hoc-Laden „mindestens eine kontaktlose Bezahlung durch Vorhalten einer gängigen Debit- und Kreditkarte“ angeboten werden muss. Diesem Passus waren im Jahr 2021 rege Diskussionen verschiedener Stakeholder vorausgegangen, verantwortlich war damals noch das von Peter Altmaier (CDU) geführte Bundeswirtschaftsministerium.
Im neuen Entwurf, der vom inzwischen von Robert Habeck geführten BMWK bei der EU eingereicht wurde, heißt es nun: „Zum 1. Juli 2023 wird jedoch kein angemessenes Angebot an Ladesäulen am Markt verfügbar sein, das die Anforderungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der LSV bezüglich eines einheitlichen Bezahlsystems beim Ad-hoc Laden erfüllt und zugleich die bundesweite Nachfrage an Ladesäulen decken kann. Dies könnte den dringend benötigten Aufbau neuer Ladeinfrastruktur ab diesem Zeitpunkt stark beeinträchtigen.“
Bundesregierung fürchtet langsameres Ausbautempo
Um genau diese befürchtete Beeinträchtigung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur zu vermeiden „und den Marktteilnehmern genügend Zeit für die Implementierung der Vorgaben der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung für ein einheitliches Bezahlsystem beim Ad-hoc Laden zu geben“, will die Bundesregierung die Umsetzungsfrist auf den 1. Juli 2024 verlängern.
Ein weiteres Argument, dass die Regierung in dem Schreiben anführt: „Zugleich wird so die Möglichkeit geschaffen, die Ergebnisse des EU-Gesetzgebungsverfahrens zur Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zu berücksichtigen, die voraussichtlich Auswirkungen auf das einheitliche Bezahlsystem haben werden.“ Zur AFIR laufen derzeit noch die Trilog-Verhandlungen, eine Beschlussfassung ist hier noch nicht bekannt.
Erste Hersteller haben bereits entsprechende Ladesäulen im Angebot und bieten derartige integrierte Terminals als optionale Ausstattung an. Auch erste Systeme mit einem zentralen Bezahl-Terminal, das unabhängig von den Ladesäulen montiert werden kann, sind bereits verfügbar und in Betrieb – am „Seed & Greet“-Ladepark am Autobahnkreuz Hilden kann bereits an 40 der insgesamt 92 Ladepunkte mit einem solchen „Pay-T“-Terminal der GLS Bank gezahlt werden.
Obwohl solche Lösungen bereits verfügbar sind, ist das BMWK der Meinung, dass das nicht in ausreichenden Stückzahlen der Fall ist, um die erwähnte „bundesweite Nachfrage an Ladesäulen decken“ zu können. Befürchtet wird also ein Einbruch des Ausbautempos ab dem 1. Juli 2023, wenn nicht genügend Ladesysteme mit Bezahl-Terminal zur Verfügung stehen. Das heißt aber auch: Die Hersteller, die frühzeitig ihre Produkte in Erwartung guter Verkäufe fristgerecht angepasst haben, könnten diesen Wettbewerbsvorteil verlieren, wenn die Konkurrenz ein Jahr länger Zeit erhält.
Update 16.06.2023: Der Bundesrat hat am 16. Juni der Regierungsverordnung zugestimmt, wonach öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli nächsten Jahres in Betrieb gehen, mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten müssen. Die Verordnung kann daher wie geplant in Kraft treten. Als Begründung für die einjährige Verzögerung nennt auch der Bundesrat in seiner Mitteilung, das fehlende Angebot an entsprechenden Ladesäulen auf dem Markt.
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhänge. „Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtert das Auffinden geeigneter öffentlichen Ladesäule und kann daher zu Akzeptanzsteigerungen führen“, so das Gremium. Der Bundesrat fordere daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde und fordert die Bundesregierung daher auf, „sich auf EU-Ebene weiterhin für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen“ – hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.
Die Verordnung tritt nun am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
europa.eu, bundesrat.de (Update)
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