BMDV fördert 255.000 Ladepunkte bei Firmen und Kommunen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im vergangenen Jahr den Aufbau von rund 255.000 neuen Ladepunkten für Unternehmen und Kommunen gefördert. Dafür wurden insgesamt 229 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Damit wurde der Fördertopf nicht annähernd ausgeschöpft.
Das ist die Bilanz der BMDV-Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“. Mit der Förderung werden Unternehmen und Kommunen beim Aufbau von Ladepunkten an Parkplätzen für Fahrzeuge von Beschäftigten sowie für die eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge unterstützt. Die Richtlinie und das Förderprogramm wurden bereits 2021 auf den Weg gebracht und gehen somit noch auf die vorige Bundesregierung und den damaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zurück.
Da sowohl die Ladepunkte für Unternehmen als auch Kommunen über die KfW gefördert werden, sind die Programme auch als KfW-Förderung 441 und 439 bekannt. Analog zu dem als „Wallbox-Förderung“ bekannten KfW-Programm 440 wird die Ladestation mit bis zu 900 Euro gefördert – hier allerdings nicht pauschal, sondern mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder eben den 900 Euro als Maximalbetrag.
Das heißt aber auch: Das vorhandene Budget wurde nicht komplett ausgeschöpft. Laut der Richtlinie standen 350 Millionen Euro zur Verfügung, was selbst bei der Obergrenze von 900 Euro je Ladepunkt für 388.889 Ladepunkte gereicht hätte. Bewilligt wurden aber nur rund 255.000 Ladepunkte mit einem Förder-Volumen von 229 Millionen Euro.
Nach der Bewilligung haben die Antragsteller bis zu 18 Monate Zeit, die Ladepunkte aufzubauen. Bislang sind 80.000 Ladepunkte ans Netz gegangen. Der Großteil der geförderten Ladepunkte wird bei Unternehmen errichtet. 62 Prozent der Unternehmen haben angegeben, dass sie aufgrund der Förderung zudem mindestens ein E-Fahrzeug angeschafft haben.
Anders als bei der Wallbox-Förderung für private Ladepunkte (wo nur Ladepunkte mit 11 kW gefördert wurden), werden im Zuge des Programms für gewerbliche Ladepunkte auch jene mit bis zu 22 kW gefördert. Mobile Ladestationen werden weiterhin nicht gefördert.
„Mit unseren Förderprogrammen setzen wir gezielt Anreize, um den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzubringen. Ein leistungsfähiges und breit verfügbares Netz an Ladepunkten ist eine zentrale Voraussetzung für die Elektromobilität im Alltag“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). „Eine Viertelmillion neuer Ladepunkte auf Firmenparkplätzen und Parkplätzen kommunaler Verwaltungen sind ein riesiger Erfolg. Damit schaffen wir ein attraktives Angebot für Beschäftigte sowie für Unternehmen und Kommunen, die dort ihre Flotten aufladen können.“
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, ergänzt: „Ganz nach dem Motto ‚Parken gleich Laden‘ spielt das Laden von Mitarbeiter- und Dienstfahrzeugen beim Arbeitgeber und von kommunalen Flotten auf dem Betriebshof eine wichtige Rolle in der Gesamtstrategie für die Ladeinfrastruktur in Deutschland. Nach dem riesigen Erfolg des Förderprogramms für Ladestationen an Wohngebäuden haben wir mit diesem Förderprogramm für Mitarbeiter- und Flottenfahrzeuge nachgelegt.“
bmdv.bund.de
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