Tesla darf mit CO2-Ausstoß von „0 g/km“ werben – vorerst
Nachdem im vergangenen Jahr der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Tesla verklagt hatte, ist nun in erster Instanz eine Entscheidung gefallen. Demnach darf Tesla mit einem CO₂-Ausstoß „0 g/km“ werben, wie das Landgericht Berlin (Az. 52 O 242/22) mitgeteilt hat. Der vzbv wird gegen das Urteil jedoch Berufung einlegen.
Der vzbv hatte Tesla vorgeworfen, bei der Werbung zur CO₂-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos irreführende Aussagen zu tätigen – etwa zu dem genannten CO₂-Ausstoß von „0 g/km“. Außerdem hieß es in der vom vzbv beanstandeten Werbung: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.“ Das Landgericht Berlin sieht darin aber keine Irreführung der Verbraucher:innen.
Das Verfahren zum Wächter-Modus wurde hingegen beendet. „Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht. Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war. Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt. Tesla hat nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf so nicht mehr werben. Das Verfahren zum Wächter-Modus ist damit beendet.“
vzbv.de, vzbv.de (Urteil zur CO₂-Aussage als PDF)
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