Listen-Update: Etliche E-Autos fallen aus US-Förderung

Das US-Finanzministerium hat die Liste förderfähiger Elektroauto-Modelle aktualisiert. Hintergrund sind die vor zwei Wochen veröffentlichten neuen Regeln, die E-Autos in den USA erfüllen müssen, um für die Steueranreize von bis zu 7.500 USD im Rahmen des Inflation Reduction Acts (IRA) qualifiziert zu sein.

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Diese neuen Regeln gelten für Zulassungen ab dem 18. April. Elektro- und Plug-in-Hybrid-Modelle von Volkswagen, BMW, Nissan, Rivian, Hyundai und Volvo Cars fallen demnach ab sofort komplett aus der Förderung. Anspruch auf die Steuergutschriften haben nach aktuellem Stand nur BEV- und PHEV-Modelle von Cadillac, Chevrolet, Chrysler, Ford, Jeep, Lincoln und Tesla. Bei Tesla sind mit Ausnahme des Model 3 Standard Range Rear Wheel Drive (3.750 Dollar) alle anderen Varianten des Model 3 und Model Y für die volle Steuergutschrift in Höhe von 7.500 Dollar qualifiziert.

Die Vorschriften machen die Batteriematerialien-Herkunft zu einem elementaren Kriterium für die Förderung und sollen die Vereinigten Staaten somit bei den Lieferketten für Elektroautos unabhängiger von China machen. Sie sind Teil der Bestrebungen von US-Präsident Joe Biden, bis 2030 die Hälfte der US-Neuwagenverkäufe auf Elektroautos oder PHEVs umzustellen.

Um sich für die eine Hälfte der Steuergutschrift (3.750 Dollar) zu qualifizieren, müssen zurzeit 40 Prozent der kritischen Mineralien der Batterie in den USA oder in einem Land, mit dem die USA ein Freihandelsabkommen haben, extrahiert, verarbeitet oder wiedergewonnen werden. Dieses Niveau steigt bis 2027 schrittweise auf 80 Prozent – konkret um zehn Prozentpunkte jedes Jahr, 2024 gelten also schon 50 Prozent. Das war in Grundzügen jedoch schon bekannt.

Neu in der vor zwei Wochen veröffentlichten Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) sind die Regelungen, wie dieser prozentuale Wert bestimmt werden soll. Vorgesehen ist ein dreistufiger Prozess: Im ersten Schritt werden die Beschaffungsketten bestimmt, dann die „qualifizierenden, kritischen Mineralien identifiziert“ und schließlich der Gehalt dieser Mineralien berechnet.

Ebenfalls wichtig: In der NPRM werden auch Vorschläge gemacht, welche Staaten als Herkunftsland akzeptiert werden, da der Begriff „Freihandelsabkommen“ nicht gesetzlich definiert sei. Auf der Liste stehen unter anderem Australien, Kanada, Mexiko und Lithium-reiche Staaten wie Chile oder Bolivien. Indonesien als großer Nickel-Exporteur und europäische Länder sind aber noch nicht enthalten – im Falle von Europa laufen noch Verhandlungen. Der Ausgang dieser Gespräche hat somit enormen Einfluss auf die Förderfähigkeit von E-Autos, deren Batterie-Materialien in Europa verarbeitet wurden. Japan ist nach dem Abschluss einer solchen Vereinbarung etwa bereits auf der Liste geführt.

Für den anderen Teil der Steuergutschrift ist es nötig, dass 2023 mindestens 50 Prozent der Batteriekomponenten des Fahrzeugs in Nordamerika hergestellt oder montiert werden. Dieser Prozentsatz steigt bis 2029 sukzessive auf 100 Prozent – auch hier um zehn Prozentpunkte pro Jahr, allerdings sind für das Jahr 2024 und 2025 als Ausnahme jeweils 60 Prozent festgeschrieben. Ab 2027 steigt der Satz dann konstant um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Generell gilt: Förderfähig sind E-Fahrzeuge nur bis zu einem Verkaufspreis von 55.000 US-Dollar (Pkw) bzw. 80.000 US-Dollar (SUV, Pickup-Trucks und Transporter).

In der NPRM wird in diesem Fall ein vierstufiger Prozess vorgeschlagen: Identifizierung von Batteriekomponenten, die in Nordamerika hergestellt oder zusammengebaut werden, Bestimmung des inkrementellen Wertes jeder Batteriekomponente, einschließlich nordamerikanischer Batteriekomponenten, 3) Bestimmung des gesamten inkrementellen Wertes der Batteriekomponenten und 4) die Berechnung des Anteils durch die Division der Ergebnisse aus Schritt 2 und 3.

Reuters hat Stellungnahmen jener Hersteller gesammelt, die nun aus der Förderung fallen. Hyundai Motor sagte demnach in einer Erklärung, dass das Unternehmen an seinen langfristigen EV-Plänen festhalte und dass es „wichtige Bestimmungen des Inflation Reduction Act nutzen wird, um den Übergang zur Elektrifizierung zu beschleunigen.“ VW äußerte, man sei „ziemlich optimistisch“, dass sich der ID.4 SUV für die Steuergutschrift qualifizieren werde – und ergänzte: „Wir warten auf die entsprechenden Unterlagen eines Zulieferers, um die Berechtigung für die Steuergutschrift zu bestimmen.“ Nissan Motor kommentierte, dass man eng mit seinen Zulieferern zusammenarbeitet und hofft, dass „der Leaf in Zukunft zumindest für einen Teil der Steuergutschrift in Frage kommt“.

Volvo Cars gab an, die kürzlich veröffentlichten EPA-Vorschriften zu überprüfen und den Vorstoß der Biden-Administration für niedrigere Auspuffemissionen zu unterstützen, wobei der beste Weg, dies zu erreichen, „angeglichene Vorschriften (oder ein nationales Programm)“ seien. Rivian und BMW lehnten eine Stellungnahme von Reuters ab, Tesla reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Da die Reform der US-Steuergutschrift für E-Autos im Zuge des Inflation Reduction Acts bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, wurden die finalen Regelungen ursprünglich noch für 2022 erwartet. Kurz vor Weihnachten wurde aber bekannt, dass die Kriterien rund um die Herkunft der Batterie erst im März veröffentlicht werden soll.

Update 20.04.2023: Volkswagen hat es mit dem ID.4 als bisher einziger ausländischer Hersteller auf die neue Liste der Elektromodelle geschafft, die in den Vereinigten Staaten für die volle Steuergutschrift in Höhe von 7.500 US-Dollar qualifiziert sind.
reuters.com, carscoops.com, fueleconomy.gov, media.vw.com (Update)

2 Kommentare

zu „Listen-Update: Etliche E-Autos fallen aus US-Förderung“
erFahrer
19.04.2023 um 07:32
Na, darf man ja gespannt sein, wann Apple und Google, SAMSUNG & Co. Zölle in USA zu entrichten haben, Das war es dann wohl, mit dem Weg zum wirtschaftlichen Weltfrieden. …und wer klagt nun?
ID.alist
24.04.2023 um 09:04
Am Ende hat der ID.4 doch die volle Fördersumme bekommen.

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