BMDV startet E-Auto-Förderaufruf für Kommunen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf für Kommunen zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur veröffentlicht.
Gefördert werden laut einer Mitteilung der NOW GmbH 40 Prozent der Mehrkosten, die beim Kauf eines E-Fahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung oder der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden.
Förderfähig sind Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Million Euro (netto) pro Institution. Voraussetzung ist, dass die Pkw und Leichtfahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt stehen hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
In diesem Förderaufruf geht es rein um gekaufte Elektro-Pkw (Klasse M1) und Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e). Nutzfahrzeuge (N1 bis N3), Busse (M2, M3), Umrüstungen sowie Leasingraten oder Mietkosten sind ausdrücklich nicht förderfähig. Das gilt auch für Hybride oder Plug-in-Hybride.
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Wichtig dabei: Um die zur Beschaffung geplanten Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinheiten möglichst schnell in den Betrieb zu überführen, ist der Beginn eines Ausschreibungsverfahrens schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheids ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung dafür ist, dass der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Förderung gestellt wird – denn in diesem Fall stellt der Beginn des Ausschreibungsverfahrens keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar. Die eigentliche Auftragsvergabe aus der Ausschreibung darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages im Rahmen dieses Aufrufes erfolgen. Der Bewilligungszeitraum ist auf den 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht werden.
Die eingegangenen Anträge werden zudem priorisiert. In der ersten Stufe müssen alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden, unter anderem der Nachweis über die Nutzung erneuerbarer Energien sowie vollständige und fristgerechte Anträge über das Online-Portal sowie ein unterschriebener und postalisch eingereichter Antrag. Im zweiten Schritt wird die Weiterentwicklung der Elektrifizierung des Fuhrparks betrachtet. Dabei wird die Summe der beantragten elektrischen Pkw und elektrischen Leichtfahrzeuge ins Verhältnis zum Gesamtbestand zum Zeitpunkt der Antragstellung gesetzt – die Anträge werden vom höchsten zum geringsten Grad sortiert. Im dritten Schritt entscheidet die Anzahl der beantragten Fahrzeuge – auch hier von der höchsten bis hin zur geringsten Anzahl. Anschließend werden alle Anträge gemäß der Sortierung nach diesen drei Priorisierungsstufen bis zum vollen Ausschöpfen der Haushaltsmittel bewilligt.
Am 9. Mai 2023 von 13 bis 14 Uhr wird ein Online-Seminar zum Aufruf stattfinden. Eine Anmeldung ist über die Website des Projektträgers Jülich möglich.
Ein weiterer Förderaufruf zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur, der sich an Unternehmen, Verbände und Vereine richtet, ist noch bis zum 8. Mai 2023 geöffnet.
now-gmbh.de, ptj.de, ptj.de (Förderaufruf als PDF)
0 Kommentare