„Innovationsimpuls für eMobility-Netzintegration“ – Johanna Kardel, Elli, & Michael Lehmann, Mitnetz
„Smart Charging“ stand im Fokus unserer letzten Online-Konferenz. Johanna Kardel von Elli und Dr. Michael Lehmann von Mitnetz Strom gaben in einem gemeinsamen Vortrag spannende Einblicke in ein Pilotprojekt zum Smarten Laden und teilten die gewonnenen Erkenntnisse.
Mit Johanna Kardel, Head of Regulatory Affairs Energy bei der VW-Tochter Elli, und Dr. Michael Lehmann, Leiter Prozess- und Systemmanagement bei der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH, trat ein Duo an, das vor allem der politischen Diskussion um den § 14a EnWG mit Ergebnissen aus einem gemeinsamen Pilotprojekt einen neuen Spin geben wollte. „Es ist fast immer von den Notfall-Eingriffen der Netzbetreiber die Rede, dabei hat der Hochlauf der E-Mobilität ein riesiges Potenziel für das Energiesystem, wenn eine smarte Netzintegration der E-Autos erfolgt“, so Kardel. Die Flexibilisierung des Systems sei der Schlüssel, um zu verhindern, dass wie 2022 rund 6.000 GWh an erneuerbaren Energien abgeregelt werden müssen.
Netzfachmann Dr. Michael Lehmann vergegenwärtigt, dass bei einem „erheblichen Überschuss an erneuerbaren Energien auch kein Netzausbau hilft“. Er berichtet, wie 20 Projektteilnehmer mit bereits vorhandenen Wallboxen im Netzgebiet durch ein per Anreize und einen sogenannten Netz-Check-Inn mittels gesteuertem Lade-Timing für eine bessere Auslastung des Netzes sorgten. „Am Ende muss es sich für den Kunden rechnen. Anbieter wie Elli können das Laden optimieren. Wir als Netzwirtschaft wollen das nicht managen, das ist nicht unser Business“, so Lehmann. Für ihn ginge es eher darum, kompatible Nahtstellen zu kreieren.
Als ein konkretes Ergebnis seines Projekts gibt das Duo an, dass der Anteil der Ladeenergie, die netzdienlich verschoben werden konnte, bei 12 Prozent lag. „Ein in Zukunft ganz erheblicher Hebel“, sind sich beide einig. Kardel gibt sich optimistisch, damit wichtige Impulse für den § 14a zu geben. Die zweite Konsultationsrunde zu dem Paragrafen sei für den Sommer angesetzt – „und Ziel ist nach wie vor zum 1.1.2024 eine fertige Festlegung zu haben“.
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