EU-Parlament billigt umfassende Batteriemarkt-Regulation
Das EU-Parlament hat neue Regeln für die Gestaltung, Herstellung und das Recycling aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Für Batteriehersteller gelten damit künftig strengere Umwelt- und Sorgfaltspflichten, wenn sie auf dem europäischen Markt verkaufen wollen.
Mit 587 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten einer mit dem Rat im Dezember erzielten Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für neue und alte Batterien zu. Der Rat muss den Text nun noch offiziell billigen, bevor er kurz darauf im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem sie sämtliche Arten von Batterien – darunter auch Elektrofahrzeug-Batterien – während ihres gesamten Lebenszyklus regulieren.
Hintergrund der inhaltlich bereits im Trilog gebilligten und nun auch formal fast gänzlich auf den Weg gebrachten Verordnung sind die bereits Ende 2020 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien. Interessant: Bei den unten aufgeführten Quoten zum Recycling geht die Einigung von Parlament und Rat nun über die von der Kommission ursprünglich entworfenen Vorgaben hinaus.
Doch der Reihe nach: Wesentliche Punkte der EU-Batterieverordnung im Bereich E-Mobilität sind eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Batterien von E-Fahrzeugen und von leichten Verkehrsmitteln wie elektrischen Rollern und Fahrrädern sowie ab voraussichtlich 2027 ein digitaler Batteriepass für diese Akku-Typen. Ab Mitte 2024 muss zunächst die CO2-Bilanz der Batterien von der Rohstoff-Gewinnung über die Produktion bis zum Recycling angegeben werden.
Die mit der heutigen Entscheidung gebilligten Recycling-Vorgaben sehen wie folgt aus: Als Mindestmengen für aus Altbatterien zurückgewonnene Materialien wurden für Lithium 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031 festgelegt und für Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031.
Ein gewisser Teil dieser rückgewonnene Stoffe soll verpflichtend zur Verwendung in neuen Batterien herangezogen werden. Die Mindestvorgaben sollen acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig werden – also voraussichtlich 2031 – und 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel betragen. 13 Jahre nach Inkrafttreten – also wohl 2036 – steigen sie auf 26 Prozent für Kobalt, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel. Die Blei-Quote bleibt identisch.
Flankiert werden die genannten Kriterien von Vorgaben zu strengeren Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. So müssen die Marktteilnehmer künftig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette überprüfen. Dabei gibt es aber – wie vorgesehen – eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe.
„Erstmals verfügen wir über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdeckt – ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist“, kommentiert EU-Parlamentarier Achille Variati das Ergebnis. „(…) Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen.“
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