Norwegen positioniert sich zu Verkaufsverbot von Easee-Wallboxen
Nach dem Verkaufsverbot von Easee-Wallboxen in Schweden wegen potenziellen Sicherheitsmängeln und Einschränkungen des Verkaufs in anderen Ländern hat nun auch die norwegische Regulierungsbehörde Nkom eine Erklärung abgegeben.
Die Nkom hat eigene Untersuchungen durchgeführt und nun entschieden, keinen Einspruch gegen die Entscheidung von Elsäkerhetsverket, der schwedischen Behörde für elektrische Sicherheit, einzulegen. Wie Nkom ausführt, bedeutet das: Wenn kein anderes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bis zum 15. Juni Einwände gegen die Entscheidung der Elsäkerhetsverket erhebt und das Verwaltungsgericht in Schweden die Entscheidung bestätigt (was wohl frühestens in einigen Monaten erfolgt, Anm. d. Red.), kommt es zu einem Verkaufsverbot für Wallboxen „Home“ und „Charge“ in allen Ländern des EWR, einschließlich Norwegen.
Das heißt: Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Nkom im eigenen Land noch nicht aktiv, sondern erwartet – wie die anderen EWR-Staaten – das Urteil, das dann für alle Länder gleichermaßen gilt. Dies betont auch Easee in einer Stellungnahme: „Es werden keine Verbote für die Nutzung bereits installierter Produkte ausgesprochen“ und „es gibt kein Verkaufsverbot in Norwegen bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens mit der Elsäkerhetsverket (ESV)“, so Easee.
Kurzer Rückblick: Im Februar hatte der Test eines schwedischen Prüfinstituts Sicherheitsmängel an den Wallboxen des norwegischen Herstellers Easee offenbart. Der ursprüngliche Vorwurf, dass entgegen der Deklaration kein FI-Schalter verbaut sei, wurde zwar entkräftet. Doch Easee setzt auf eine eigens entwickelte Software-Lösung mit Sensoren anstelle eines elektromechanischen FI-Schalters im DIN-Gehäuse.
Da aus Sicht der schwedischen Behörde dennoch die Gefahr bestehe, „dass der Erdschluss-Schutzschalter nicht immer dann auslöst, wenn und wie er sollte“, wurde Mitte März ein Verkaufsstopp für die Wallboxen „Home“ und „Charge“ des norwegischen Herstellers verhängt. Es gebe „keine Lösung mit Fehlerstromschutzschalter und Gleichstromschutz, die die Anforderungen der Normen erfüllt, für die das Gerät deklariert ist“, so die Elsälerhetverket. Easee hat Berufung eingelegt, das Verfahren in Schweden ist noch nicht abgeschlossen.
Im April hatte sich dann – wie nun die norwegische Nkom – die Nationale Aufsichtsbehörde für digitale Infrastruktur (Rijksinspectie Digitale Infrastruktur, RDI) in den Niederlanden der Argumentation der schwedischen Behörde angeschlossen. Auch in Deutschland soll die zuständige Behörde eine Untersuchung aufgenommen haben: Easee bestätigte uns Ende Mai, dass die Bundesnetzagentur ein eigenes Verfahren eingeleitet hat: „Wir haben die Fragen der Behörde umfassend beantwortet und unsere Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Aktuell ist noch keine Entscheidung getroffen. Bis zur Entscheidung der Bundesnetzagentur im Juni können wir keine weiteren Angaben zum laufenden Verfahren machen“, so der Hersteller, der den Verkauf der betroffenen Geräte inzwischen in Eigenregie eingeschränkt hat.
Die möglichen Folgen des Verfahrens sind weiterhin unklar. Potenzielle Maßnahmen reichen von einer Anpassung der Dokumentation über den Betrieb des Ladegeräts (wo bisher nicht explizit auf die vollelektronische anstelle der elektromechanischen FI-Lösung hingewiesen wurde) bis hin zu einem Rückruf bereits installierter Wallboxen.
Grundsätzlich bekräftigt Easee seine Haltung, die Angelegenheit mit den Behörden klären zu wollen. „Wie Sie wissen sind wir mit der Grundlage des von der schwedischen Behörde für elektrische Sicherheit, Elsäkerhetsverket, verhängten Verkaufsverbots nicht einverstanden, haben dies ausführlich dokumentiert und vor dem schwedischen Gericht Berufung eingelegt“, so Easee. „Dieses Verfahren wird noch mehrere Monate dauern. Unsere Absicht und unser Bestreben ist es nach wie vor, die Situation so schnell wie möglich zu klären.“
kommunikasjon.ntb.no (auf Norwegisch), easee.com
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