Tauziehen um Autobahn-Ladeinfrastruktur geht weiter

In dem von Tesla und Fastned angestrengten Verfahren über die Erweiterung der bestehenden Konzessionsverträge der Autobahn GmbH und Tank & Rast auf das Schnellladen an deutschen Autobahnen hat der zuständige Vergabesenat des OLG Düsseldorf beschlossen, bestimmte Fragestellungen zur Zulässigkeit von Änderungen bestehender Konzessionsverträge zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das Verfahren zieht sich also noch weiter in die Länge.

Tesla und Fastned wollen bekanntlich nicht hinnehmen, dass das Quasi-Monopol von Tank & Rast und der Autobahn GmbH des Bundes an Autobahnraststätten auch auf das Schnellladen ausgedehnt wird. Von dem Urteil dürfte Signalwirkung ausgehen. Seit Monaten läuft der Ausbau von HPC-Ladern an Autobahnen schleppend, da die juristische Entscheidung als richtungsweisend gilt. Das ursprünglich für Ende Mai geplante Urteil in der Sache wurde bereits einmal vertagt: auf den 16. Juni 2023. Nun hat der Vergabesenat seinen Verkündungstermin eingehalten – und das Vergabeverfahren in diesem Zuge „zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt“.

Denn: Der Vergabesenat ist der Auffassung, vor der Entscheidung (…) müsse geklärt werden, ob eine Ergänzung der Konzessionsverträge ohne Ausschreibung in Fällen wie dem vorliegenden vergaberechtsgemäß und mit dem europäischen Recht vereinbar ist, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Gerichts.

Fastned hat bereits auf die Gerichtsentscheidung reagiert. „Auch wenn diese Vorlage an den Europäischen Gerichtshof prozessual erforderlich war, ist die hiermit verbundene, voraussichtliche Verlängerung der Entscheidungsdauer ein nicht von uns verfolgter Zweck und bringt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht voran. Wir hoffen daher, dass Ministerium und Autobahn GmbH die nötigen Schlüsse ziehen, um einen zügigen, wettbewerblichen Ausbau der dringend benötigten Schnellladeinfrastruktur zu gewährleisten“, teilt Fastned in einem uns per E-Mail vorliegenden Statement mit.

Fastned wolle erreichen, dass Wettbewerb an deutschen Autobahnen herrscht und der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur beschleunigt wird. Nur dies wird letztlich zum bestmöglichen Ladeerlebnis für alle E-Mobilist:innen führen, ergänzt der niederländische Anbieter. Statements der anderen Prozessbeteiligten liegen noch nicht vor.

Was sagen Juristen zu diesem Fall? Wir haben dazu mit Christian Mayer von Noerr gesprochen. Er ist auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zu regulatorischen Fragestellungen in den Bereichen Verkehr und Energie spezialisiert. Und er begrüßt die Klärung durch den EuGH: „Im Kern geht es um europarechtliche Fragen. Darum gehören die streitentscheidenden Fragen vor die europäischen Gerichte“, so Mayer im Gespräch mit unserer Redaktion. Er erinnert daran, dass der EuGH Fragen des Wettbewerbs zumeist sehr streng auslegt – insbesondere dann, wenn dieser wie im Falle der Raststätten von Tank & Rast ohnehin schon kaum gegeben sei. „Daher ist es es grundsätzlich gut, dass Tesla und Fastned die Frage vorgelegt haben.“ Der Markt für Ladeinfrastruktur habe sich massiv weiterentwickelt. „Auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt“, sagt der Experte aus München – und mahnt zugleich zur Eile: „Wir können uns keine Verzögerung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur erlauben. Deshalb hoffe ich auf ein schnelles Urteil des EuGH.“

olg-duesseldorf.nrw.de

2 Kommentare

zu „Tauziehen um Autobahn-Ladeinfrastruktur geht weiter“
Peter
19.06.2023 um 17:23
Warum wird alles verzögert
GDof
19.06.2023 um 22:55
Weil in Deutschland Fettrnwirtschaft betrieben wird und die wichtigen Dinge privatisiert wurden oder zu quasi Monopolen zusammengezogen wurde. Dieses Land entwickelt sich nur in eine Richtung, rückwärts. Mein Großvater pflegte zu sagen, als wir die günstigeren Arbeitskräfte erst in Osteuropa, später in China und irgendwann sind wir einmal um die Welt und die günstigen Arbeitskräfte sind in Deutschland zu finden - ist nicht mehr weit wenn China erstmal Gas gibt

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