Tauziehen um Autobahn-Ladeinfrastruktur geht weiter
Tesla und Fastned wollen bekanntlich nicht hinnehmen, dass das Quasi-Monopol von Tank & Rast und der Autobahn GmbH des Bundes an Autobahnraststätten auch auf das Schnellladen ausgedehnt wird. Von dem Urteil dürfte Signalwirkung ausgehen. Seit Monaten läuft der Ausbau von HPC-Ladern an Autobahnen schleppend, da die juristische Entscheidung als richtungsweisend gilt. Das ursprünglich für Ende Mai geplante Urteil in der Sache wurde bereits einmal vertagt: auf den 16. Juni 2023. Nun hat der Vergabesenat seinen Verkündungstermin eingehalten – und das Vergabeverfahren in diesem Zuge „zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt“.
Denn: Der Vergabesenat ist der Auffassung, vor der Entscheidung (…) müsse geklärt werden, ob eine Ergänzung der Konzessionsverträge ohne Ausschreibung in Fällen wie dem vorliegenden vergaberechtsgemäß und mit dem europäischen Recht vereinbar ist, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Gerichts.
Fastned hat bereits auf die Gerichtsentscheidung reagiert. „Auch wenn diese Vorlage an den Europäischen Gerichtshof prozessual erforderlich war, ist die hiermit verbundene, voraussichtliche Verlängerung der Entscheidungsdauer ein nicht von uns verfolgter Zweck und bringt auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht voran. Wir hoffen daher, dass Ministerium und Autobahn GmbH die nötigen Schlüsse ziehen, um einen zügigen, wettbewerblichen Ausbau der dringend benötigten Schnellladeinfrastruktur zu gewährleisten“, teilt Fastned in einem uns per E-Mail vorliegenden Statement mit.
Fastned wolle erreichen, dass Wettbewerb an deutschen Autobahnen herrscht und der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur beschleunigt wird. Nur dies wird letztlich zum bestmöglichen Ladeerlebnis für alle E-Mobilist:innen führen, ergänzt der niederländische Anbieter. Statements der anderen Prozessbeteiligten liegen noch nicht vor.
Was sagen Juristen zu diesem Fall? Wir haben dazu mit Christian Mayer von Noerr gesprochen. Er ist auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zu regulatorischen Fragestellungen in den Bereichen Verkehr und Energie spezialisiert. Und er begrüßt die Klärung durch den EuGH: „Im Kern geht es um europarechtliche Fragen. Darum gehören die streitentscheidenden Fragen vor die europäischen Gerichte“, so Mayer im Gespräch mit unserer Redaktion. Er erinnert daran, dass der EuGH Fragen des Wettbewerbs zumeist sehr streng auslegt – insbesondere dann, wenn dieser wie im Falle der Raststätten von Tank & Rast ohnehin schon kaum gegeben sei. „Daher ist es es grundsätzlich gut, dass Tesla und Fastned die Frage vorgelegt haben.“ Der Markt für Ladeinfrastruktur habe sich massiv weiterentwickelt. „Auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt“, sagt der Experte aus München – und mahnt zugleich zur Eile: „Wir können uns keine Verzögerung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur erlauben. Deshalb hoffe ich auf ein schnelles Urteil des EuGH.“
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