EU-Länder geben grünes Licht für Batteriemarkt-Regulation

Der Weg für eine umfassende Batteriemarkt-Regulation in der EU ist frei. Nach dem EU-Parlament Mitte Juni stimmten nun auch die EU-Mitgliedstaaten der Regelung zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. In wenigen Wochen tritt die Verordnung damit in Kraft.

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Das Dokument muss nun genau genommen noch formal von Rat und Parlament unterzeichnet werden. Anschließend wird es im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem sie sämtliche Arten von Batterien – darunter auch Elektrofahrzeug-Batterien – während ihres gesamten Lebenszyklus regulieren. „Diese Initiative ist insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität von großer Bedeutung. Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 voraussichtlich mehr als verzehnfachen“, vergegenwärtigt der EU-Rat.

Hintergrund der inhaltlich bereits im Trilog gebilligten und nun auch formal gänzlich auf den Weg gebrachten Verordnung sind die bereits Ende 2020 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien. Interessant: Bei den unten aufgeführten Quoten zum Recycling geht die Einigung von Parlament und Rat nun über die von der Kommission ursprünglich entworfenen Vorgaben hinaus. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen.

Doch der Reihe nach: Wesentliche Punkte der EU-Batterieverordnung sind eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung – unter anderem in Bezug auf die Batteriebauteile und den Rezyklatanteil – sowie ein elektronischer „Batteriepass“ und ein QR-Code. Um den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsakteuren auf dem Markt ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben, werden die Vorschriften für die Kennzeichnung ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.

Die mit der nun getroffenen Entscheidung gebilligten Recycling-Vorgaben sehen wie folgt aus: Als Mindestmengen für aus Altbatterien zurückgewonnene Materialien wurden für Lithium 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031 festgelegt und für Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031.

Ein gewisser Teil dieser rückgewonnene Stoffe soll verpflichtend zur Verwendung in neuen Batterien herangezogen werden. Die Mindestvorgaben sollen acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig werden – also voraussichtlich 2031 – und 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils sechs Prozent für Lithium und Nickel betragen. 13 Jahre nach Inkrafttreten – also wohl 2036 – steigen sie auf 26 Prozent für Kobalt, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel. Die Blei-Quote bleibt identisch.

Flankiert werden die genannten Kriterien von Vorgaben zu strengeren Sorgfaltspflichten für Batterie-Akteure im ökologischen und sozialen Bereich. So müssen die Marktteilnehmer künftig die Herkunft ihrer verwendeten Rohstoffe und die Arbeitsbedingungen in ihrer Lieferkette überprüfen. Dabei gibt es aber – wie vorgesehen – eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe.

„Batterien sind von zentraler Bedeutung für den Dekarbonisierungsprozess und beim Übergang der EU zu emissionsfreien Verkehrsträgern. Gleichzeitig sind Altbatterien eine Quelle für zahlreiche wertvolle Ressourcen, und wir müssen in der Lage sein, diese kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein. Durch diese neuen Vorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert und sichergestellt, dass neue Batterien nachhaltig sind und zum grünen Wandel beitragen“, äußert Teresa Ribera, spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft.

Update 31.07.2023: Die neue EU-Batterieverordnung wurde am 28.7. im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach diesem Veröffentlichungsdatum offiziell in Kraft, also am 17. August 2023. Der Großteil der Bestimmungen wird ab dem 18. Februar 2024 gelten.
consilium.europa.eu, eur-lex.europa.eu (Update)

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