146.692 Umweltbonus-Anträge im ersten Halbjahr 2023
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind im Juni für exakt 47.552 Fahrzeuge Anträge auf den Umweltbonus eingegangen – gegenüber dem Mai sind es 18.945 Anträge mehr. Im ersten Halbjahr summierte sich die Zahl der Anträge auf 146.692 Fahrzeuge.
Dabei handelt es sich nur noch um reine Elektrofahrzeuge, denn für Plug-in-Hybride ist seit dem Jahreswechsel bekanntlich keine Förderung nach dem Umweltbonus mehr möglich. Mit der damals in Kraft getretenen Umweltbonus-Novelle wurden auch die Fördersummen gesenkt und die Mindesthaltedauer angepasst.
Wichtig: Da bei Neuwagen die Bundes-Förderung zum einen vom Nettolistenpreis (über/unter 40.000 Euro), beim Leasing auch von der Vertragsdauer abhängt und weiterhin junge Gebrauchtfahrzeuge gefördert werden (falls vom ersten Halter kein Umweltbonus beantragt wurde), ist mit der Gesamtzahl an Anträgen kein Rückschluss möglich, wie viel Fördergeld 2023 bereits ausgezahlt wurde bzw. wie viel Budget im Fördertopf für dieses Jahr noch zur Verfügung steht. Denn das BAFA gibt nur allgemein die Anzahl der Anträge an, unterscheidet aber nicht nach der jeweiligen Förderhöhe.
Im laufenden dritten Quartal steht eine weitere, wichtige Änderung an: Ab dem 1. September 2023 sind bekanntlich keine Förderanträge für gewerbliche Fahrzeughalter mehr möglich, dann gibt es die Förderung nur noch für Privatkunden – solange das Budget für dieses Jahr reicht. Daher haben auch einige Hersteller im Jahresverlauf ihre Umweltbonus-Garantien angepasst – anfangs galten sie noch mit einer Lieferung bis Ende August, damit auch Gewerbekunden die Förderung noch erhalten können. Inzwischen wird meist nur noch eine Lieferung im Jahr 2023 garantiert – den 2024 sinkt die Förderung bekanntlich weiter.
https://twitter.com/BAFA_Bund/status/1679483314875367424
Renault garantiert derzeit bei vier Elektromodellen eine Lieferung (und damit eine Förderung) in diesem Jahr, wenn die Fahrzeuge bis Ende August bestellt werden. Hyundai garantiert eine Lieferung des Ioniq 5 oder Ioniq 6 bis zum 31.12., hier müssen die Fahrzeuge aber bis zum 31. Juli bestellt werden. Bei VW gilt für die ID.-Familie wie bei Renault eine Bestellfrist bis Ende August, um das Fahrzeug noch in diesem Jahr zulassen zu können. Andere Hersteller-Aktionen, etwa von Dacia oder Kia, sahen eine Bestellung bis Ende Juni vor – sie können also derzeit nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Übrigens: Laut den KBA-Zahlen wurden im ersten Halbjahr 220.189 Elektroautos neu zugelassen. Dass die Zahl der Umweltbonus-Anträge von den Neuzulassungen abweicht, ist klar – auch wenn es mit 74.497 Fahrzeugen eine ganze Menge ist. Zum einen besteht keine Pflicht, den Umweltbonus zu beantragen – nur so wird die Gebrauchtwagenförderung möglich, wenn etwa Händler bei der Erstzulassung auf die Umweltbonus-Förderung verzichten, können sie junge Gebrauchte mit Förderung vermarkten. Zum anderen sind weiterhin nicht alle E-Autos antragsberechtigt: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 65.000 Euro können nicht über den Umweltbonus gefördert werden.
Im ersten Halbjahr 2023 wurde zudem eine weitere Marke geknackt: Seit Beginn des Umweltbonus sind beim BAFA 2.012.309 Anträge eingegangen – konkret 1.206.971 für reine Elektrofahrzeuge (also BEV), 804.882 für Plug-in-Hybride und 456 für Brennstoffzellenautos.
bafa.de (PDF)
1 Kommentar