Tesla muss Pläne für Grünheide-Erweiterung anpassen
Tesla kann seine Batteriefabrik im brandenburgischen Grünheide nicht so bauen, wie geplant. Das geht aus einer Stellungnahme des Referats Wasserwirtschaft des Brandenburger Landesamts für Umwelt (LfU) hervor. Außerdem ist nun klar, dass es sich bei den Ausbauplänen auch um die Fertigung von Batteriezellen handelt.
Erst vor wenigen Tagen hatte das brandenburgische Umweltministerium die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Tesla-Fabrik in Grünheide eingeleitet. In diesem Zuge wurde bekannt, dass Tesla nicht nur eine Verdopplung der Produktionskapazität für E-Autos anstrebt, sondern auch „eine Erhöhung der Batteriespeicherproduktionskapazität von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr“, wie das Ministerium mitteilte.
Bislang war unklar, ob es sich bei dieser Erweiterung der „Batteriespeicherproduktionskapazität“ um die Batteriezellproduktion oder (vorerst) nur eine Montage von Batteriepacks handelt. Aus dem Schreiben des Referats Wasserwirtschaft wird klar, dass Teslas Pläne auch die „Zellproduktion in Gebäude A120“ umfassen.
Wie es mit Teslas Ausbau-Vorhaben weitergeht, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt. Bereits im März hatte das Referat Wasserwirtschaft (W13) den Plänen zum Bau einer Batteriefabrik und einer Prozessabwasser-Recycling-Anlage vorerst eine Absage erteilt. Grund: Beide Anlagen würden zum Teil in einem Wasserschutzgebiet liegen. Die Stellungnahme wurde jetzt durch die Veröffentlichung der Antragsunterlagen bekannt.
The application documents are public for the #Tesla #GigaBerlin changes.
Picture 1: Clearly shows the changes after each partial approval (first green, second yellow, third red)
Picture 2: Shows the affected range of partial permits pic.twitter.com/ncoHY98O4m
— Giga Berlin / Gigafactory 4 (@gigafactory_4) July 18, 2023
Das Referat bewertet das als „unüberwindliche Hindernisse für eine Teilgenehmigung“ und weist darauf hin, dass in diesem Fall eine „Zustimmung zum Änderungsantrag 1. Teilgenehmigung“ von der unteren Wasserbehörde eingeholt werden müsse, „da diese für den Vollzug der Wasserschutzgebietsverordnung zuständig ist“. Nach Angaben des „rbb“ beschäftige sich diese bereits mit den Antragsunterlagen und werde ebenfalls Stellung beziehen. Bis dahin bleibt unklar, inwiefern der Autobauer seine Pläne anpassen muss. Den Antrag für die Werkserweiterung hatte Tesla im März 2023 eingereicht.
Tesla hat gegenüber dem „rbb“ bereits angekündigt, die Erweiterungspläne für sein Werk in Grünheide anzupassen. Allerdings sei die Erweiterung der Batteriezellenproduktion nicht innerhalb des Wasserschutzgebietes geplant. „Eine Änderung des nun vorliegenden Antrags auf erste Teilgenehmigung ist daher nicht erforderlich“, so Tesla. Auch bei der Prozessabwasser-Recycling-Anlage sieht der Elektroautobauer keine Probleme, da diese durch die „Umrüstung der bereits genehmigten, bestehenden Abwasserbehandlungsanlage“ erfolgen werde. Abwasserbehandlungsanlagen für weitere Anlagenerweiterungen seinen außerhalb des Wasserschutzgebiets geplant.
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