Luxemburg verlängert Wallbox-Förderung bis Ende 2024
Luxemburg verlängert seine Finanzhilfen für die Installation von privaten E-Auto-Ladestationen im Rahmen des Programms „Klimabonus Mobilitéit“ bis zum 31. Dezember 2024. Mit dem seit 2020 laufenden Programm werden neben privaten Ladestationen auch E-Fahrzeuge und E-Bikes gefördert.
Bisher wurden bereits mehr als 3.500 Finanzhilfen bereitgestellt, wie die Regierung mitteilt. Die neue Verordnung sieht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 450 Euro für das Vorrüsten eines Stellplatzes für die spätere Installation einer Ladestation sowie die Kosten für die Installation eines kollektiven intelligenten Lademanagement-Systems vor.
Mit der Förderung eines Lastmanagements will die Regierung die Installation von Ladepunkten in Eigentümergemeinschaften erleichtern. Aus technischer Sicht sei es am besten, „Ladestationen im Rahmen eines kohärenten Projektes einzurichten und auf die Ausstattung eines gesamten Gebäudes zu zielen“, heißt es in der Mitteilung. Eigentümern und Mietern sollen so Anreize geboten werden, sich an den gemeinsamen Kosten einer Ladesäuleninstallation zu beteiligen – auch wenn die Ladesäule erst später installiert wird. Anstelle von einzelnen Personen sollen auch Eigentümergemeinschaften die finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen können.
Neben der Verlängerung wird auch der Kreis der Beihilfeempfänger ausgeweitet. So haben nun auch juristische Personen des Privatrechts, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts) Zugang zu diesem finanziellen Anreiz.
Eine weitere Änderung: Als Mindest-Ladeleistung sind künftig 3,7 kW vorgeschrieben. Und auch mobile Ladestationen, die „in eine feste Einrichtung eingebunden werden können“, sind nun förderfähig.
tageblatt.lu, wort.lu, gouvernement.lu (auf Französisch)
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