Bund beantragt EU-Milliarden zur Investition in E-Mobilität und Co.
Die EU-Kommission wird nach eigenen Angaben nun zwei Monate Zeit in Anspruch nehmen, um den Antrag der Bundesregierung zu prüfen. Den Aufbau- und Resilienzfonds hatte die EU bekanntlich in der Corona-Krise geschaffen. In einer begleitenden Mitteilung der Kommission ist konkret von 3,97 Milliarden beantragten Euro die Rede. Die Finanzmittel will Deutschland unter anderem für Investitionen in Bereichen wie Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, für die Wasserstoffforschung und die Umsetzung von Wasserstoff-Projekten nutzen. Genannt werden aber auch Verwendungszwecke, die nichts mit dem Verkehrssektor zu tun haben, etwa die Entwicklung von Impfstoffen.
Deutschland könnte nach neuen Berechnungen der EU-Kommission insgesamt bis zu 28 Milliarden Euro aus dem Fonds abrufen. Das ist mehr als gedacht: Zuletzt war mit 25,6 Milliarden Euro gerechnet worden. Das zusätzliche Geld will die Bundesregierung laut EU-Kommission dazu nutzen, erstens sein Programm zur Unterstützung des Privatkaufs von Elektrofahrzeugen auszuweiten und zweitens ein Programm zur Subventionierung der Installation von Ladeinfrastruktur aufzulegen (jüngst vorgestellt hat die Bundesregierung etwa eine Förder-Initiative für gewerblich genutzte Schnelllader und ein Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektroautos an Wohngebäuden, Anm. d. Red.). Präziser wird die Kommission an dieser Stelle aber nicht.
Fest steht: Bei der Unterstützung des E-Auto-Privatverkaufs handelt es sich um den Umweltbonus. Nach kürzlich veröffentlichten Informationen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) soll für diesen im Jahr 2024 nur noch ein Budget von knapp 810 Millionen Euro vorgesehen sein – statt den zuvor genannten 1,4 Milliarden Euro. Sollten die Informationen zutreffen, würde der Fördertopf knapp 43 Prozent kleiner ausfallen als angekündigt.
Im Entwurf für den Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) des Bundeskabinetts sind für das Jahr 2024 wie berichtet insgesamt 4,7 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur eingeplant – davon aber nur die erwähnten knapp 810 Millionen Euro zur Finanzierung des Umweltbonus, sollten sich die Infos des ZDK bewahrheiten.
Grundsätzlich verfolgt die Regierung den Ansatz eines „schmelzenden“ Umweltbonus‘. Heißt: Zum 1. September 2023 fiel bereits die Förderfähigkeit für gewerbliche Halter weg. Auf Unternehmen zugelassene Fahrzeuge sind seit dem nicht mehr für den Umweltbonus qualifiziert. Die nächste große Änderung steht zum Jahreswechsel 2023/2024 an: Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch Neufahrzeuge bis 45.000 Euro Nettolistenpreis gefördert, und zwar mit 4.500 Euro pro Fahrzeug beim Kauf – 3.000 Euro stammen dabei vom Bund und 1.500 Euro sind der Herstelleranteil. Auch die Fördersätze für das Leasing von neuen und gebrauchten E-Fahrzeugen sowie für den Kauf gebrauchter E-Fahrzeuge sinken.
In der Mitteilung der EU-Kommission klingt nun aber heraus, dass das nicht in Stein gemeißelt sein muss. Demnach hat die Bundesregierung mit ihrem Förderantrag auch einen Antrag auf die Änderung seines Konjunkturprogramms eingereicht. Hintergrund ist, dass die Zahlungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzfonds leistungsabhängig sind und ergo davon abhängen, dass Deutschland die in seinem Konjunktur- und Resilienzplan dargelegten Investitionen und Reformen umsetzt. Der von Deutschland vorgeschlagene überarbeitete Plan umfasst nun laut der EU-Kommission u.a. die oben erwähnten und nicht näher bezifferten „zusätzlichen Mittel für die Ausweitung eines Programms zur Förderung des privaten Kaufs von Elektrofahrzeugen“. Wie die Ausgestaltung dieser „Ausweitung“ aussieht, müssen wir wohl abwarten.
Der Antrag Deutschlands auf Änderung seines Konjunkturprogramms beruht übrigens auf der eingangs erwähnten Anhebung des für die Bundesrepublik über den Aufbau- und Resilienzfonds verfügbaren Höchstbetrags von 25,6 auf 28 Milliarden Euro. Die Änderung ist Teil einer im Juni 2022 erfolgten Aktualisierung des Förderschlüssels.
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