Schleswig-Holstein legt eigene Ladeinfrastruktur-Förderung neu auf

Schleswig-Holstein stellt weitere 2,85 Millionen Euro für den Ausbau von Ladeinfrastruktur im Bundesland bereit. Das neu aufgelegte Programm richtet sich an Unternehmen, die für die Öffentlichkeit Ladestationen für E-Autos installieren wollen.

Bild: Peugeot

Gefördert werden dabei sowohl „kleinere Ladepunkte als auch Großprojekte“, wie es seitens der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSG) heißt. Als „kleinere Ladepunkte“ gelten öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Leistung zwischen 11 und 99 kW, „Großprojekte“ sind öffentliche Ladepunkte mit mindestens 100 kW oder Ladepunkte, die „im Rahmen eines besonderen Vorhabens, das einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet“, gebaut werden. Mit der Anzahl der Ladepunkte an einem Standort hat die Unterscheidung in Großprojekte und „kleinere Ladepunkte“ also nichts zu tun.

Bei den kleineren Ladepunkten ist der Zuschuss nochmals in drei Leistungsstufen gestaffelt und beträgt zwischen 1.000 Euro (11 kW) und 7.500 Euro (über 50 kW) je Ladepunkt. Wichtig dabei: je Ladepunkt und nicht je Ladesäule (mit oft mehreren Ladepunkten). Zudem darf der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Bei den Großprojekten gilt ebenfalls die Obergrenze von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Zuschuss ist mit bis zu 30.000 Euro je Ladepunkt mit mehr als 100 kW jedoch höher. Es wird aber nicht mehr weiter nach Leistungsklassen unterschieden, ein Ladepunkt mit 100 kW erhält also die selbe Förderung wie ein 350-kW-Lader.

Die Förderung von kleineren Ladepunkten wird in einem einstufigen Verfahren vergeben, Interessenten können hier sofort einen Förderantrag über das Online-Portal stellen. Die Großprojekte haben eine zweistufige Vergabe: Um einen Förderantrag stellen zu können, muss erst ein Projektvorschlag eingereicht werden, der von der WTSH geprüft und als förderfähig sowie förderwürdig eingestuft wird.

Antragsberechtigt sind natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristischen Personen des privaten Rechts, die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen – nicht wirtschaftlich tätige Privatpersonen sind also ausgeschlossen. Wichtig ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und dass die Lade-Hardware gekauft (und nicht geleast) wird. Die technischen Mindestanforderungen gibt die Ladesäulenverordnung vor, die Infrastruktur muss auch dem Mess- und Eichrecht entsprechen. Auch Eigenbauten, Prototypen, eine Reparatur oder Ersatzbeschaffungen werden nicht gefördert. Der Betrieb hat ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu erfolgen und muss auch für mindestens drei Jahre sichergestellt sein.

Laut dem Energieminister des Bundeslandes, Tobias Goldschmidt (Grüne) sollen mit dem Programm landesweit „mindestens 300 zusätzliche Ladepunkte“ geschaffen werden – zusätzlich zu den bereits geförderten Ladepunkten. „Wir haben in Schleswig-Holstein derzeit etwa 3853 Ladepunkte mit einer installierten Ladeleistung von fast 125.000 Kilowatt“, so Goldschmidt.

Über öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladestationen hinaus werden auch Ladeinfrastruktur-Projekte, die einen besonderen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wie etwa E-Carsharing-Projekte, finanziell unterstützt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Bereits zwischen 2020 und 2022 hat Schleswig-Holstein mit rund 17,3 Millionen Euro Projekte zum Ausbau von Ladeinfrastruktur gefördert.

n-tv.de, windkraft-journal.de, wtsh.de

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