EU-Gerichtshof: Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge
Gefährte, die nicht ausschließlich maschinell angetrieben werden, wie etwa Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten auf eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h beschleunigt werden können, seien nicht geeignet, Dritten Personen- oder Sachschäden zuzufügen, die mit denen vergleichbar sind, die von Motorrädern, Pkw, Lkw oder anderen ausschließlich maschinell angetriebenen Fahrzeugen verursacht werden können, da letztere wesentlich schneller fahren können. So haben es nun die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Anlass war ein Unfall in Belgien: Dort ist ein Radfahrer „auf einem Fahrrad mit Elektrounterstützung“ im öffentlichen Straßenverkehr von einem Auto angefahren und wurde dabei so schwer verletzt, dass er einige Monate später an den Folgen verstarb. In einem belgischen Gerichtsverfahren, bei dem mögliche Entschädigungsansprüche geklärt werden sollten, kam aufgrund der nationalen Gesetzgebung die Frage auf, ob jenes „Fahrrad mit Elektrounterstützung“ ein Kraftfahrzeug oder ob es als „schwacher Verkehrsteilnehmer“ einzustufen ist – wonach man nach belgischem Recht Anspruch auf eine automatische Entschädigung hätte.
Da der Begriff „Fahrzeug“ in den einschlägigen belgischen Rechtsvorschriften demjenigen in einer europäischen Richtlinie im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung1 entspricht, hat der belgische Kassationshof beschlossen, dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung dieses Begriffs vorzulegen, wie es in der Mitteilung der in Luxemburg ansässigen EU-Richter heißt.
In dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Richtlinie keinen Hinweis darauf enthält, ob ein „Fahrzeug“ ausschließlich maschinell angetrieben sein muss. Aber: Der Gerichtshof legt dar, dass sich die Richtlinie auf die „Kfz-Haftpflichtversicherung“ bezieht – und diese bezeichnet üblicherweise eine Haftpflichtversicherung für den Verkehr von Gefährten wie Motorrädern, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, die ausschließlich maschinell angetrieben werden.
„Der Gerichtshof weist auch auf das Ziel der Richtlinie hin, nämlich den Schutz der Opfer von durch Kraftfahrzeuge verursachten Verkehrsunfällen“, so die Mitteilung. „Dieses Ziel erfordert nicht, dass Fahrräder mit Elektrounterstützung unter den Begriff ‚Fahrzeug‘ im Sinne der Richtlinie fallen.“
europa.eu (PDF)
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