Stadt München muss Ladeinfrastruktur-Vergabe neu ausschreiben

Die Stadt München muss die Vergabe zum Bau und Betrieb von 2.700 neuen E-Auto-Ladepunkten im Stadtgebiet aufgrund eines Verfahrensfehlers neu ausschreiben. Der formale Knackpunkt: Die Stadt hatte einen Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben, hätte aber eine Konzession ausschreiben müssen.

Bild: SWM/Steffen Leiprecht

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ und die Münchner „Abendzeitung“ berichten, ist das 2020 gestartete Vergabeverfahren hierfür nach einer Entscheidung der in der Regierung von Oberbayern angesiedelten Vergabekammer Südbayern hinfällig. Die „Süddeutsche“ titelt daher von einem „herben Rückschlaf für die Verkehrswende“.

„Die zuständige Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 19. Oktober entschieden, dass die Landeshauptstadt München bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht verpflichtet wird, das Vergabeverfahren in den Stand vor Auftragsbekanntmachung zurückzuversetzen“, bestätigte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern auf Anfrage der „Abendzeitung“. Das heißt: Das gesamte Verfahren, obwohl es schon seit drei Jahren lief, muss de facto neu gestartet werden und geht somit von vorne los.

„Tragende Begründung“ sei gewesen, dass die Stadt München die Leistung fälschlicherweise als Dienstleistungsauftrag und nicht als Konzession ausgeschrieben habe. „Für die Vergabe von Konzessionen gelten andere gesetzliche Verfahrensvorgaben als für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen“, erklärt der Sprecher.

Eine Konzession ist bei derartigen Infrastruktur-Vorhaben und im ÖPNV beispielsweise üblich und beschreibt eine Art der Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Träger und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Der entscheidende Unterschied zu einem öffentlichen Auftrag (wie dem in München ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrag) ist, dass der Konzessionsnehmer das finanzielle Risiko selbst trägt. Bei einem öffentlichen Auftrag gibt es hingegen einen vertraglich zugesicherten Betrag für eine bestimmte Leistung.

Der Stadt selbst war das Problem mit der Ausschreibung von 2020 schon lange bekannt, ihr waren aber nach eigenen Angaben die Hände gebunden. Initiiert wurde die Ausschreibung noch vom damals zuständigen Referat für Gesundheit und Umwelt. 2021 übernahm das neu gegründete Referat für Klima- und Umweltschutz. Die Referatsleiterin Christine Kugler wird nun etwa von der „SZ“ zitiert, dass sich früh abgezeichnet habe, dass verschiedene Gründe für eine andere Art der Ausschreibung gesprochen hätten. „Leider ließ sich der Prozess nicht abbrechen, da wir mit Schadensersatzklagen rechnen mussten“, so Kugler. Unter Berufung auf Mobilitätsreferent Georg Dunkel heißt es in dem Bericht, dass es bereits vorbereitete Pläne gibt, „mit denen es gelingen könne, die Ladeinfrastruktur für Autos in der Stadt möglichst schnell weiter aufzubauen“.

Aufgrund des seit 2020 laufenden (und nun hinfälligen) Verfahrens ist der Lade-Ausbau in München quasi zum Erliegen gekommen – auch wir hatten im Sommer 2022 über den stockenden Ausbau berichtet. Im Januar 2023 hatte der Anbieter Qwello ide Stadt München verklagt, weil diese mit Verweis auf das laufende Verfahren das Angebot von Qwello abgelehnt hatte, auf eigene Kosten 1.800 Ladesäulen in der Landeshauptstadt zu errichten. Qwello-Anwalt Benno Ziegler bezeichnete die aktuellen Vorgänge gegenüber der „Abendzeitung“ als „Skandal“.

sueddeutsche.de, abendzeitung-muenchen.de

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