Spanien dehnt Förderprogramm Moves III bis Sommer 2024 aus
Von dem Gesamtbudget für Moves III in Höhe von 1,2 Milliarden Euro sind noch rund 290 Millionen Euro verfügbar, wie das spanische Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderung (Miteco) mitteilt. Das entspricht einem knappen Viertel. Mit der Verlängerung will die Regierung „ihre nachhaltige Unterstützung für die Elektrifizierung des Verkehrs fortsetzen und die Sommerperiode abdecken, in der der jährliche Höhepunkt der Autoverkäufe zu verzeichnen ist“, heißt es weiter.
Spanien strebt bis 2030 rund 5,5 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen an. Die Förderung soll den Hochlauf ankurbeln. Für 2023 wurde das Ziel von 238.000 Anträgen angestrebt. Bereits jetzt – Mitte November – seien mehr als 250.000 Anträge auf eMobility-Förderung im Moves-III-Programm eingegangen, so das Miteco.
Neben der Verlängerung der Förderung hat der spanische Ministerrat auch Änderungen an den Rechtsgrundlagen des Programms zugestimmt, um EU-rechtskonform zu sein. Dazu zählen etwa eine Höchstgrenze pro Unternehmen und Jahr von 150 Millionen Euro und das Kriterium, dass AC-Ladegeräte über intelligente Funktionen verfügen müssen. Das Miteco schätzt, dass „weniger als 2 % der Anträge betroffen sind“.
Die spanische Regierung hatte Moves III erst im Juni angepasst. Seit sind auch Gebrauchtfahrzeuge mit einem Höchstalter von zwölf Monaten förderfähig. Eine weitere Neuerung betraf die Änderung der maximalen Anzahl von geförderten Fahrzeugen pro Antragssteller: Sie stieg im Sommer von bisher 50 auf 250 Einheiten, was die Erneuerung öffentlicher und gewerblicher Flotten voranbringen soll. Zudem können Händler mehr Vorführwagen verkaufen.
Moves III wurde 2021 gestartet und im Dezember 2022 um 400 Millionen Euro auf ein Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro ausgeweitet. Die Höhe der Zuschüsse bleibt unverändert: Batterie-elektrische und Wasserstoff-Pkw sowie Plug-in-Hybride mit mehr als 90 Kilometern E-Reichweite werden mit bis zu 7.000 gefördert, bei einer E-Reichweite von 30 bis 90 Kilometer gibt es noch bis zu 5.000 Euro. Nutzfahrzeuge (BEV, FCEV oder PHEV) qualifizieren sich für bis zu 9.000 Euro Beihilfe. Geringere Fördersätze gelten zudem für E-Motorräder, -Dreiräder und leichte E-Fahrzeuge.
Zusätzlich hat die spanische Regierung im Sommer eine Steuererleichterung beim E-Auto-Kauf eingeführt. Sie gilt für Privatleute und umfasst einem Abzug in Höhe von 15 Prozent der Einkommensteuer beim Kauf von Elektrofahrzeugen. Diese Steuererleichterung wird bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Der maximale Abzug, der ab dem Zeitpunkt des E-Auto-Kaufs geltend gemacht werden kann, beträgt 20.000 Euro.
Parallel fördert das Land über ihr Programm PERTE die Produktion von Elektrofahrzeugen und Batterien im Land.
miteco.gob.es (auf Spanisch)
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