ABB will Bezahlung an Ladesäulen durch Übernahme von Vourity vereinfachen
Die Übernahme von Vourity ermöglicht ABB die Integration des Zahlungsterminals mit cloudbasierter Technologie in seine Ladestationen. Ob auch die Nachrüstung bestehender Ladesäulen möglich ist, gibt das Unternehmen nicht an. Das Terminal kann jedoch auch als zentrale „Kassenstation“ für mehrere Ladesäulen an einem Standort genutzt werden. Abgerechnet werden kann der Ladevorgang selbst u. a. mit Kreditkarten (Visa, Mastercard), Apple Pay, Google Pay, Swish, Vipps oder auch RFID-Ladekarten bzw. -Tags. Auch eine Möglichkeit der PIN-Eingabe ist möglich.
Die Bereitstellung von benutzerfreundlichen und nahtlosen Bezahloptionen für Verbraucher sei eine der wichtigsten Komponenten, um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen, wie es der Schweizer Technologiekonzern in einer Mitteilung formuliert. Mit der Übernahme von Vourity will ABB sein Angebot bei den Bezahloptionen erweitern. Das Unternehmen spricht mit der Übernahme gar von einem „Schlüsselelement“ für seine Technologiepalette. Nur wie viel ABB für Vourity gezahlt hat, gibt der Konzern nicht an.
Keine unwesentliche Rolle dürfte sicher auch die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) spielen. Denn darin stehen nicht nur verbindliche Vorgaben zum Abstand der Ladeparks und deren Ladeleistung, sondern auch zu den Zahlungsmodalitäten. Fahrer müssen demnach in die Lage gebracht werden, „mit Zahlungskarten, kontaktlosen Geräten oder in bestimmten Fällen mit einem QR-Code bequem zu bezahlen“. „An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 errichtet werden, muss punktuelles Aufladen unter Verwendung eines in der Union weitverbreiteten Zahlungsinstruments möglich sein. Zu diesem Zweck akzeptieren die Betreiber von Ladepunkten an diesen Punkten elektronische Zahlungen über Endgeräte und Einrichtungen, die für Zahlungsdienste genutzt werden“, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Aufwändigere Bezahlterminals an Ladesäulen, die über mehr Optionen als einen RFID-Reader verfügen, werden also in Zukunft deutlich wichtiger.
Auch außerhalb der EU ist die Entwicklung ähnlich: Erst vergangenen Monat hat die britische Regierung beschlossen, mit neuen Vorgaben das öffentliche Laden einfacher machen zu wollen. Demnach müssen alle neuen öffentlichen Ladepunkte mit mindestens acht kW Leistung kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Auch sind Unternehmen verpflichtet, ihren Kunden die Zahlung über einen Drittanbieter zu ermöglichen.
In Deutschland hingegen müssen öffentlich zugängliche Ladesäulen, die ab Juli nächsten Jahres in Betrieb gehen, über ein Kreditkarten-Terminal verfügen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung sah ursprünglich vor, dass Betreiber von Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, „mindestens eine kontaktlose Bezahlung durch Vorhalten einer gängigen Debit- und Kreditkarte“ anbieten müssen. Doch mit dem neuen Datum steht die LSV im Widerspruch zur AFIR. Ob sich dahingehend also erneut etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
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