BAFA setzt E-Lastenrad-Förderung aus
Dazu gehört auch die sogenannte E-Lastenfahrrad-Richtlinie zur Förderung von elektrischen Lastenfahrrädern in Wirtschaft und Kommunen. Für dieses und acht weitere Programme werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert, wie das BAFA mitteilt.
„Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind“, heißt es in der Mitteilung. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Davon ist auch die „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen“ oder kurz E-Lastenfahrrad-Richtlinie betroffen. Gestartet wurde diese Förderung im Februar 2021, um Mikrodepots und gewerbliche E-Lastenräder zu unterstützen – die Richtlinie war nicht für Privatkunden gedacht. Förderfähig waren 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Eigentlich sollten noch Anträge bis zum 29. Februar 2024 möglich sein.
Zu den anderen acht ausgesetzten Förderprogrammen gehören:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.
Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die BEV-Förderung als auch die „Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ – also der Umweltbonus – sind von der Antragspause ausdrücklich ausgenommen.
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