Frankreich erschwert den Verkauf von E-Autos aus China
Der sogenannte „bonus écologique„, also die Subvention von Elektroautos in Frankreich, bevorzugt eindeutig in Europa hergestellte Modelle. Das geht aus der nun veröffentlichten Liste der förderfähigen Fahrzeuge hervor.
Insgesamt sind gut 65 Prozent der in Frankreich angebotenen Stromer förderfähig. Die Fahrzeugliste umfasst viele Modelle aus dem Stellantis-Konzern, von Renault sowie von deutschen Herstellern. Auch das Tesla Model Y, welches hauptsächlich in Grünheide gebaut wird, ist weiterhin für die Förderung qualifiziert.
Nicht mehr förderfähig sind hingegen etwa das in China gebaute Tesla Model 3, der Dacia Spring und der MG4. Auch die von BYD in Frankreich angebotenen Elektromodelle sind nicht auf der Liste zu finden. Generell ist kein einziges Modell chinesischer Marken gelistet.
„Bisher legte der Staat keine Bedingungen fest, wie die mit dem Bonus gekauften Fahrzeuge hergestellt werden sollten. Hunderte Millionen Euro an öffentlichen Geldern flossen daher in Fahrzeuge mit einer sehr schlechten CO2-Bilanz. Das ist jetzt vorbei“, sagte Frankreichs Wirtschaftsminister Bruno Le Maire in einer Mitteilung.
Der reformierte Ökobonus tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Präsident Emmanuel Macron hatte bereits im Mai angekündigt, die staatliche Förderung für Elektroautos künftig vom CO2-Ausstoß bei der Produktion der Fahrzeuge und Batterien abhängig machen zu wollen. Sie basiert ab dem Jahreswechsel auf einem Punktesystem, das diverse Umweltkriterien umfasst – darunter auch die Umweltbilanz des Montagewerks und der Transportwege bis zum Verkaufsort. Da China rund 60 Prozent seines Stroms aus Kohle produziert, können dortige Hersteller die Kriterien nicht erfüllen.
Übrigens: Dieselben Fahrzeuge, die beim Kauf für den „bonus écologique“ infrage kommen, können auch im Rahmen eines Leasing-Angebots gefördert werden. Auch dieses gilt ab dem 1. Januar 2024 und ist Personen mit einem geringen Einkommen vorbehalten.
Um sich für die staatliche Unterstützung zu qualifizieren, darf das steuerliche Referenzeinkommen des Arbeitnehmers nicht mehr als 15.400 Euro pro Jahr überschreiten. Zudem muss dieser mindestens 15 Kilometer vom Arbeitsort entfernt leben, beziehungsweise im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mehr als 8.000 Kilometer im Jahr zurücklegen. Werden diese Kriterien erfüllt, unterstützt der Staat Leasingnehmer mit einer monatlichen Rate von 100 Euro. Das Programm wurde erstmals im August 2022 angekündigt.
reuters.com, bfmtv.com (Liste der Fahrzeuge), gouv.fr (Leasingplan)
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