Diese Hersteller übernehmen den staatlichen Anteil am Umweltbonus
Schon im Vorfeld hatte sich nach der Einigung der Bundesregierung auf den Haushalt 2024 abgezeichnet, dass der Umweltbonus nicht nur „vorzeitig“ auslaufen, sondern für das kommende Jahr komplett gestrichen und bereits zum Jahresende 2023 auslaufen sollte. Nun wurde die Förderung sogar zwei Wochen früher als geplant beendet. Für viele ein überraschender Schritt.
„Wer in Erwartung der Förderung ein E-Auto bestellt hat, ist jetzt der Gelackmeierte: Er geht nun leer aus“, so Andreas Jung (CDU). Und weiter: „Für Käufer mit einem unterschriebenen Kaufvertrag müssen Übergangsfristen bis zur Lieferung des Fahrzeugs gelten.“ Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert das Förderende scharf. „ Das ist ein unfassbar großer Vertrauensbruch für mehrere zehntausend Kundinnen und Kunden, die ihre E-Fahrzeuge bestellt haben unter der Voraussetzung, dass die Fördersumme fließt“, sagt ZDK-Präsident Arne Joswig.
Bereits zugesagte Förderungen sind von dem vorzeitigen Auslaufen des Programms übrigens nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet, teilte das BMWK mit. Kunden, die ihr Fahrzeug erst nach diesem Datum zulassen können, gehen hingegen leer aus. Doch erste Hersteller haben bereits reagiert und ihrerseits eine Übernahme des staatlichen Anteils an der Kaufprämie für Privatkunden zugesagt. Hier sind die Details:
Audi
In Ingolstadt zeigt man sich alles andere als erfreut über den plötzlichen Förderstopp. Um die eigenen Kunden aber nicht im Regen stehenzulassen, hat sich Audi, wie viele andere Hersteller auch, zu einer Kompensation entschieden. Bei allen förderfähigen E-Modelle der Ingolstädter, die bis einschließlich 16. Dezember 2023 bestellt wurden und bis Ende 2024 ausgeliefert werden, will audi die Umweltprämie in voller Höhe übernehmen. Neben dem Herstelleranteil sei dies auch der bisher gültige staatliche Anteil am Umweltbonus.
Quelle: Info per E-Mail
BMW
Unklar ist hingegen die Lage bei BMW. Auf Nachfrage von electrive teilte ein Sprecher mit, dass die BMW Group versucht, gemeinsam mit den Vertriebspartnern eine Lösung im Sinne der eigenen Kunden zu finden. Die BMW-Händler seien hierzu mit den betroffenen Kunden in engem Austausch. Zu Details wollte sich der deutsche Autobauer derzeit noch nicht äußern. „Bimmertoday“ teilt jedoch mit, dass nach nicht offiziell bestätigten Informationen BMW den staatlichen Anteil übernehmen könnte, wenn das Fahrzeug noch dieses Jahr ausgeliefert wird. Und: Die Kulanz-Regelung würde nur für Kunden greifen, die ihren Kaufvertrag bis spätestens zum 16.12.2023 unterschrieben haben. Wurde produktionsbedingt die Auslieferung in das Jahr 2024 verschoben, soll es ebenfalls einen Ausgleich seitens des Herstellers geben. Anders aber bei Kunden, bei denen von Beginn an eine Auslieferung erst im kommenden Jahr angestanden hätte.
BYD
Für Elektroauto-Kunden, die mit BYD vor dem 17. Dezember einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und die ihre Fahrzeuge bis einschließlich 31. Januar 2024 zulassen, wird BYD den Wegfall der BAFA-Prämie des Bundes in Höhe von 4.500 Euro brutto ausgleichen. Damit BYD-Neukunden in den Genuss der freiwilligen finanziellen Unterstützung kommen, darf kein genehmigter BAFA-Antrag vorliegen. Für bestehende Bestellungen von Privatkunden, deren Auslieferung bereits für Januar 2024 geplant war, greift die gleiche Regelung, jedoch mit dem ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro brutto. Der Hersteller garantiert zudem seinen Herstelleranteil in Höhe von 2.677,50 Euro inkl. MwSt. für alle Aufträge, die bis zum 31. Dezember 2023 eingehen und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden.
Quelle: Info per E-Mail
Dacia
Auch Dacia schließt sich der großen Anzahl an Herstellern an, die den staatlichen Anteil am Umweltbonus übernehmen. Neben dem Herstelleranteil, übernimmt Dacia auch den staatlichen Anteil am Umweltbonus. Für Privatkunden, die bis zum 17. Dezember 2023 einen Kaufvertrag für den elektrischen Spring abgeschlossen haben und keine BAFA-Förderung erhalten werden, hat der Hersteller folgende Regelungen getroffen:
Dacia garantiert seinen Privatkunden für den Spring, der nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt gewesen wäre und bis einschließlich 31. Dezember 2023 zugelassen wird, den Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro. Für eine Zulassung zwischen dem 1. Januar und einschließlich 31. März 2024 zahlt Dacia einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro.
Update: Dacia bietet in Deutschland für sein rein elektrisches Modell jetzt einen „Elektrobonus“ in Höhe von 10.000 Euro an. Damit ist das Modell im Rahmen der bis Ende März befristeten Aktion bereits ab 12.750 Euro erhältlich.
Fisker
Fisker wird weiterhin den Herstelleranteil am Umweltbonus von 2.250 Euro zahlen. Dies gilt für alle Privatkunden-Bestellungen für den Fisker Ocean, die bis zum 31.12.2023 beim Hersteller eingehen. Fisker übernimmt jedoch nicht den staatlichen Anteil – auch nicht zum Teil.
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Hyundai
Hyundai hat angekündigt, den gestrichenen staatlichen Anteil für Privatkunden zu übernehmen. Mit Kauf- oder Leasingvertrag eines Kona Elektro, Ioniq 5 oder Ioniq 6 bis einschließlich 16.12.2023 und Erstzulassung auf den Endkunden bis 31.12.2023 erhalten die Käufer die bisherige staatliche Prämie von 4.500 Euro brutto von Hyundai. Für Batterie-elektrische Fahrzeuge mit Kaufvertrag bis einschließlich 16.12.2023 und Erstzulassung im ersten Quartal 2024 (ab 01.01.2024 bis 31.03.2024) sichert Hyundai die Übernahme von 3.000 Euro brutto als Umweltbonus zu.
Voraussetzung ist, dass bis zum 16. Dezember 2023 ein gültiger Kauf- oder Leasingvertrag (mindestens 24 Monate Laufzeit) für eines der förderfähigen Modelle bei einem autorisierten Hyundai Vertragspartner abgeschlossen wurde und auch sonst alle Voraussetzungen für den Umweltbonus vorliegen.
Kia
Bereits Ende November hatte Kia den Umweltbonus für alle privaten Bestellungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, garantiert. Nach der unerwarteten Entscheidung aus Berlin hat der Hersteller diese Garantie nun bis zum 31. März 2024 verlängert. Im Detail: Privatkunden, die bis zu diesem Termin verbindlich einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab 1. Januar 2024 einen e-Soul aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen. Ausschlaggebend ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin. Beim Kauf im ersten Quartal 2024 gewähren die teilnehmenden Kia-Händler – wie ursprünglich mit der staatlichen Förderung vorgesehen – bei allen Kia Niro EV, EV6, EV6 GT und e-Soul Neuwagen einen Umweltbonus von 4.500 Euro.
Quelle: Info per E-Mail
Mazda
Ebenso wird sich Mazda den vielen Herstellern anschließen. Der Hersteller garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug erst nach dem 17. Dezember 2023 bis zum 31. März 2024 neu zugelassen werden kann. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda in Form einer Kulanzregelung den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus in voller Höhe von 4.500 Euro und wie bisher gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 2.677,50 Euro brutto, in Summe also 7.177,50 Euro.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt die Kulanzregelung von Mazda den ursprünglich geplanten und jetzt wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil von 1.785 Euro brutto, was sich für die Kunden auf 4.785 Euro addiert.
Mercedes-Benz und Smart
Auch Mercedes-Benz hat eine Pressemitteilung zum Thema Umweltbonus veröffentlicht. Demnach gewährt Mercedes-Benz für alle Aufträge, die bis zum 31.12.2023 bei dem Autobauer eingehen, weiterhin den Herstelleranteil am Umweltbonus. Darüber hinaus übernimmt Mercedes-Benz auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus, wenn die Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs noch in diesem Jahr erfolgt (zwischen 18.12. und 31.12.2023), aber vom Staat nicht wie ursprünglich geplant unterstützt wird. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab dem 01.01.2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu. Gleiches gilt auch für den Smart (Baureihe 453). Ob weitere Maßnahmen seitens Mercedes-Benz ins Leben gerufen werden, wird derzeit geprüft.
Nach dem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen seitens der Bundesregierung hat sich Smart dazu entschieden, Privatkunden bis Ende des Jahres den vollen Umfang der Prämie auszugleichen. Für Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernimmt Smart die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Dies inkludiert den Herstelleranteil sowie den Bundesanteil. Dieser Ausgleich wird als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Privatkunden, die bis zum 31.12.2023 einen Smart #1 oder Smart #3 bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung in 2024 ansteht, gleicht der Hersteller den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus. Dieser Ausgleich wird ebenfalls als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Update: Kunden von Mercedes-Benz erhalten im Januar weiterhin den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil vom Umweltbonus. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.01.2024 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden. Den Herstelleranteil erhalten auch Bestellungen, die vor dem 31.01.2024 vorgenommen werden, aber erst nach dem 01.02.2024 ausgeliefert werden. Für die Höhe der Förderung gelten die von der Bundesregierung ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Wertgrenzen. Damit sind etwa verschiedene Ausführungen des EQA und des EQB förderfähig.
Update II: Smart übernimmt 3.285 Euro inkl. MwSt. bei einer Bestellung bis zum 29. Februar 2024. Privatkunden in Deutschland erhalten bei Kauf eines Smart #1 Neufahrzeugs den Sondernachlass auf den Kaufpreis. Beim Leasing für Verbraucher wird die Smart-Umweltprämie bei Bestellung eines Smart #1 oder Smart #3 Neufahrzeugs rechnerisch in der Leasingrate entsprechend berücksichtigt.
mercedes-benz.com, smart.com, mercedes-benz.com (Update), smart.com (Update II)
MG Motor
Die SAIC-Marke MG Motor übernimmt für alle Bestellungen, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 getätigt wurden, den Umweltbonus in gleicher Höhe selbst. Wichtig: Wenn vor dem Stichtag keine rechtzeitige Zulassung möglich war. Für Zulassungen bis zum 15. Januar 2024 übernimmt MG Motor daher die volle Förderung des Hersteller- und BAFA-Anteils, die für 2023 galt. Danach übernimmt MG Motor den Umweltbonus (Hersteller- und BAFA-Anteil), der für das Jahr 2024 gelten sollte.
Quelle: Info per E-Mail
Nio
Mit Nio beteiligt sich ein weiterer chinesischer Hersteller an der Kompensation des weggefallenen staatlichen Anteils am Umweltbonus. Demnach übernimmt Nio den Herstelleranteil von 1.500 Euro (netto) als auch den staatlichen Anteil in Höhe von 3.000 Euro (netto). Zunächst gilt dies nur für Privatkunden-Bestellungen, die beim Hersteller bis zum 31.12.2023 eingehen und deren Auslieferung bis zum 31.01.2024 erfolgt. Und: Auch nur für die Kunden, die sich für die Batteriemiete entscheiden.
Quelle: Info per E-Mail
Nissan
Nissan übernimmt die Umweltprämie für bereits bestellte Elektrofahrzeuge. Die Regelung gilt für alle bis einschließlich 17. Dezember 2023 von Privatkundinnen und -kunden bestellten und ab dem 18. Dezember 2023 erstzugelassenen Nissan Ariya, Leaf und Townstar EV. Für Erstzulassungen durch Privatkunden bis zum 31. Dezember 2023 garantiert Nissan den vollen Umweltbonus (nach den bisherigen Richtlinien), für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 gilt die ursprünglich geplante, reduzierte Umweltprämie.
Voraussetzungen sind, dass die Fahrzeuge nach den bisherigen Richtlinien förderfähig waren und die Prämie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch nicht beantragt wurde.
Polestar
Polestar selbst hat sich dazu entschlossen, den Herstelleranteil von 1500 Euro netto proaktiv weiterhin bei Bestelleingang bis zum 31.12.2023 auszuzahlen. „Dieses Angebot gilt weiterhin wie auf unserer Webseite beschrieben und steht nicht im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen, sondern zielt darauf ab, den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu beschleunigen“, lässt der Hersteller wissen. Darüber hinaus werden Polestar 2 Modelljahr 2024 mit dem „Polestar Umweltbonus“ gefördert.
Privatkunden erhalten mit dem „Polestar Umweltbonus“ einen Rabatt in Höhe von 1.500 Euro (1.785 Euro brutto) bei einer Bestellung bis zum 31.12.2023 als Ersatz für den entfallenen staatlichen BAFA-Anteil. Damit erhalten Privatkunden neben dem Herstelleranteil weiterhin einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro (1.500 Euro Herstelleranteil + 1.500 Euro Polestar Umweltbonus). Dieses Angebot gilt nur für Bestellungen eines Polestar 2 Modelljahr 2024.
Polestar bietet für das Modelljahr 2024 des Polestar 2 für Geschäftskunden weiterhin den Herstelleranteil in Höhe von 1.500 Euro sowie den Polestar Umweltbonus als Ersatz für die entfallende staatliche Prämie in Höhe von zusätzlich 3.000 Euro bei einer Bestellung bis zum 31.12.2023. Somit erhalten Geschäftskunden weiterhin die vollen 4.500 Euro Nachlass.
Renault
Renault garantiert seinen Privatkunden für alle betroffenen Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt wären und die bis einschließlich 31.12.2023 zugelassen werden, den vollen Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro. Konkret betroffen sind die förderfähigen Modelle Kangoo E-Tech, Megane E-Tech und Twingo E-Tech. Wurde eines der drei Modelle bis zum 17.12.2023 bestellt und kann im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.03.2024 zugelassen, zahlt Renault einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro. Neben dem Herstelleranteil, übernimmt Renault somit auch den staatlichen Anteil am Umweltbonus.
Seat (Cupra)
Auch Seat kompensiert den Wegfall der staatlichen Förderung. So haben die Spanier entschieden, nicht nur den Herstelleranteil weiterhin zu übernehmen, sondern auch den zuvor vom Staat gewährten Umweltbonus. Diese „Maßnahme aus Kulanzgründen“ gilt für Privatkunden in Deutschland, die bereits vor dem 18. Dezember 2023 den vollelektrischen Cupra Born bestellt hatten.
Wird der Cupra Born noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, ist es möglich, eine Förderung von bis zu 6.750 Euro zu erhalten. Erfolgen Auslieferung und Zulassung im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Seat eine Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro.
Skoda
Auch Skoda reagiert auf die Entscheidung der Politik und garantiert Privatkunden den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe von bis zu 4.500 Euro, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektrofahrzeug über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt, es nach den bisher gültigen Regelungen des BAFA förderfähig ist und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland neu zugelassen wird. Voraussetzung ist auch, dass die aktuelle Entscheidung des zuständigen Ministeriums weiter bestehen bleibt.
Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro gemeinsam von Skoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.
Stellantis-Konzern
Der Stellantis-Konzern war mit einer der ersten, die eine Pressemitteilung zum Thema kurz nach Bekanntgabe des Endes veröffentlichten. Demnach garantiert Stellantis in Deutschland bis einschließlich 31.12.2023 für E-Autos, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt sind, den vollen Umweltbonus. Das gilt für Privatkunden, die ihr bereits bestelltes, vollelektrisches Fahrzeug der Marken Abarth, Citroën, DS Automobiles, Fiat, Jeep, Opel und Peugeot bis zum 31.12.2023 zulassen. Eingeschlossen sind Zulassungen, für die die Prämie bislang noch nicht beantragt wurde und die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht mehr berücksichtigt werden können.
Für bereits bestehende Bestellungen, deren Zulassungen durch Privatkunden noch bis zum 29. Februar 2024 erfolgt, garantiert Stellantis für berechtigte Fahrzeuge den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus. Der Umweltbonus wird in der jeweiligen Höhe als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Update: Fiat gewährt für den 500 Elektro in Deutschland nach dem Wegfall der staatlichen Förderung bis Ende März zusammen mit den teilnehmenden Händlern einen Rabatt von 5.000 Euro. Der Basispreis für die Version mit 23,8-kWh-Batterie reduziert sich somit auf 24.490 Euro. Der Rabatt kann laut Fiat auch beim Kauf eines sofort lieferbaren Fiat 500 Elektro mit der großen Batterie (42,0 kWh) geltend gemacht werden. Dieser steht mit einem Basispreis von 34.990 Euro im Konfigurator und ist mit dem neuen Rabatt somit bis Ende März ab 29.990 Euro erhältlich.
stellantis.com, stellantis.com (Update)
Subaru
Auch Subaru kompensiert den Wegfall der staatlichen Prämie. Privatkäufer des Subaru Solterra kommen weiterhin in den Genuss der vollen E-Auto-Prämie, wenn der Kaufvertrag bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen und das Fahrzeug bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wird.
Tesla
Und auch Tesla schließt sich an. Demnach will Tesla bei allen Model-3- und Model-Y-Bestellungen den Wegfall der Kaufprämie kompensieren, wenn das Fahrzeug zwischen dem 18.12. und 31.12.2023 bestellt und ausgeliefert wird. Den Herstelleranteil von 2.250 Euro (netto) will der Autobauer generell beibehalten.
Toyota und Lexus
Alle Kunden, die ein förderungsfähiges Elektrofahrzeug bestellt haben, erhalten von Toyota und Lexus eine Prämie von bis zu 6.750 Euro, entsprechend den bisherigen Regelungen der staatlichen Förderung. Darüber hinaus bietet Toyota und Lexus allen Kunden, die bis einschließlich 31. Dezember 2023 ein Elektrofahrzeug aus dem verfügbaren Bestand kaufen, die Prämie an. Die Höhe sei abhängig vom Nettolistenpreis des jeweiligen Elektrofahrzeugs. Auch bei einer Zulassung nach dem 1. Januar 2024 wird diese Prämie gewährt.
Update: Mittlerweile haben Toyota und Lexus eine Verlängerung angekündigt: Alle Kunden, die einen neuen vollelektrischen Toyota oder Lexus bis zum 31. März 2024 kaufen und zulassen, erhalten eine Prämie von 4.500 Euro.
toyota-media.de, toyota-media.de (Update)
Volkswagen
Nach dem kurzfristigen Ende der BAFA-Förderung übernimmt die Marke VW für bereits bestellte E-Autos neben dem Herstelleranteil zusätzlich auch den bisherigen staatlichen Anteil am Umweltbonus. Die Regelung gilt für Privatkunden in Deutschland, die vor dem 15. Dezember 2023 ein förderfähiges Fahrzeug aus der vollelektrischen ID.-Familie bestellt hatten.
Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.
Update: VW gewährt für seine Elektromodelle in Deutschland bis Ende März deutliche Nachlässe von bis zu 7.735 Euro. Die als „Umweltprämie“ deklarierten Nachlässe setzen sich zusammen aus einer modellspezifischen „Aktionsprämie“ und einem einheitlichen „E-Mobilitäts-Bonus“ in Höhe von 1.785 Euro. Letzterer gilt für die Modelle ID.3, ID.4, ID.5 (mit Ausnahme des ID.5 GTX) und ID.7. Die „Aktionsprämie“ beträgt beim ID.3 Pro 5.235 Euro, beim ID.3 Pro S 3.570 Euro, bei den Modellen ID.4 und ID.5 5.950 Euro und beim ID.7 4.760 Euro. Die Nachlässe werden allen privaten Einzelkunden gewährt, die bis zum 31.03.2024 einen Kaufvertrag oder einen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH abschließen. Einen ausführlichen Bericht zu den Preisnachlässen gibt es hier.
volkswagen-newsroom.com, volkswagen.de (Update)
Volvo
Der schwedische Hersteller hat sich auf Nachfrage von electrive ebenfalls geäußert. So übernimmt Volvo den Herstelleranteil in voller Höhe. Zusätzlich wird ein Drittel (1.500 Euro) vom staatlichen Umweltbonus kompensiert. Dies gilt für alle E-Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2023 zugelassen werden. An einer Regelung für Elektroautos der Schweden, die erst im Jahr 2024 auf die Straße kommen können, wird derzeit noch gearbeitet.
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