Euro 7: Es bleibt bei einer abgeschwächten Abgasnorm
Es geht also nicht nur um Abgase. Bei den Akkus sieht die Einigung von Parlament und Rat vor, dass diese im Pkw-Bereich nach fünf Jahren bzw. 100.000 Kilometern noch 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität bieten müssen. Nach acht Jahren bzw. 160.000 Kilometer müssen es noch 72 Prozent sein. Bei Transportern wurden diese Werte auf 75 Prozent nach fünf Jahren bzw. 100.000 Kilometern und auf 67 Prozent nach acht Jahren bzw. 160.000 Kilometern festgelegt.
Auch der Bremsabrieb ist Teil der neuen Norm Euro 7. Die Grenzwerte für die Emission von Bremspartikeln (PM10) für Pkw und Lieferwagen liegen für reine Elektrofahrzeuge bei 3 mg/km und für Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge bei 7 mg/km.
Rückblick: Im November 2022 hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge für die neue Norm Euro 7 vorgelegt, im September 2023 folgte dann die abgestimmte Position der Mitgliedsstaaten auf Ministerebene – mit deutlichen Abschwächungen, sodass die Euro 7 im Kern bei den Abgasemissionen nicht über die aktuelle Norm Euro 6 hinausgeht. Die Euro 6 gilt seit 2014.
Laut Mitgliedsstaaten würden der Autoindustrie mit verschärften Regeln zu viele Ressourcen genommen, die sie zur Entwicklung von Elektroautos benötigt. Unter anderem Italien, Frankreich, Tschechien und fünf weitere Staaten hatten sich deswegen im September zum Schutz der Industrie hier gegen strengere Regeln ausgesprochen.
Im November 2023 stimmte auch das EU-Parlament dafür, dass die Grenzwerte der Euro 6 weiter gelten, nur ohne die bisherige Unterscheidung zwischen Benziner- und Diesel-Pkw. Außerdem soll die Autobranche mehr Zeit zur Umsetzung erhalten. Eigentlich sollte die Euro-7-Norm für Fahrzeuge gelten, die ab 2025 neu zugelassen werden.
„Mit dieser Einigung ist es uns gelungen, ein Gleichgewicht zwischen Umweltzielen und den vitalen Interessen der Hersteller herzustellen“, so Berichterstatter Alexandr Vondra (ECR, Tschechische Republik) zum jetzigen Stand der Abgasnorm. „Ziel der Verhandlungen war es, die Erschwinglichkeit neuer kleinerer Autos mit Verbrennungsmotoren für die heimischen Kunden zu gewährleisten und gleichzeitig die Automobilindustrie in die Lage zu versetzen, sich auf den erwarteten umfassenden Wandel des Sektors vorzubereiten.“
Noch handelt es sich um eine vorläufige Einigung zwischen Parlament und EU-Rat. Beide müssen dem Abkommen noch formell zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Aber auch dann bleibt der Industrie Zeit für die Umsetzung. Die Regeln sollen laut EU-Parlament erst 30 Monate nach Inkrafttreten für neue Autos und Kleintransporter gelten. Für Busse und Lkw gibt es sogar eine Frist von vier Jahren.
Dann soll es für jedes Fahrzeug eine Art Umweltpass geben, der über Umweltfaktoren zum Zeitpunkt der Zulassung informiert. Das sind beispielsweise Grenzwerte für Schadstoffemissionen, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite und die Lebensdauer der Batterie. „Die Fahrzeugnutzer werden auch Zugang zu aktuellen Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Zustand der Batterie, die Schadstoffemissionen und andere relevante Informationen haben, die von bordeigenen Systemen und Monitoren erzeugt werden. Darüber hinaus müssen die Automobilhersteller ihre Fahrzeuge so konzipieren, dass eine Manipulation der Emissionskontrollsysteme durch die Digitalisierung der Fahrzeugüberwachung verhindert wird“, heißt es in der Pressemitteilung des EU Parlaments.
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