Frankreich verschärft Strafsteuer für umweltschädliche, schwere Neufahrzeuge
Der staatliche Umweltbonus für Elektroautos ist in Frankreich seit dem Jahreswechsel unter anderem an den CO2-Ausstoß bei der Produktion der Fahrzeuge und Batterien gekoppelt. Ein Punktesystem entscheidet, welche Fahrzeuge sich für die Förderung qualifizieren. Es evaluiert diverse Umweltkriterien, zu denen beispielsweise die Eigenschaften des Fahrzeugmodells selbst einschließlich seines Gewichts gehören, aber auch die Herkunft und Umweltauswirkungen der verwendeten Materialien sowie die Umweltbilanz des Montagewerks und der Transportwege bis zum Verkaufsort. Chinesischen Herstellen ist es quasi unmöglich, die Kriterien zu erfüllen.
So findet sich auf einer im Dezember von der Regierung veröffentlichten Förderliste kein einziger Stromer mehr, der made in China ist. Rund zwei Drittel der in Frankreich angebotenen Elektroautos sind aber förderfähig, darunter viele Modelle aus dem Stellantis-Konzern, von Renault sowie von deutschen Herstellern. Auch das Tesla Model Y aus deutscher Produktion ist weiterhin für die Förderung qualifiziert.
Dies als kleine Rückschau auf den novellierten „bonus écologique“, gleichzeitig hat Frankreich auch den „malus écologique“ verschärft. Der Umwelt-Malus ist eine Steuer, die bei der Erstzulassung eines Pkw in Frankreich einmalig fällig wird und dafür sorgen soll, dass leichtere und emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt kommen. Die nach CO2-Ausstoß gestaffelte Strafsteuer gilt seit dem Jahreswechsel für Autos ab 118 g/km nach WLTP (bisher ab 123 g/km) und beginnt ab 50 Euro. Was noch relativ moderat anmutet, steigt bei höherem CO2-Ausstoß rasant an – auf einen Höchstwert von bis zu 60.000 Euro (bisher: 50.000 Euro). Letzterer gilt, wenn der CO2-Ausstoß höher als 194 Gramm pro Kilometer ausfällt
Zudem fällt seit Anfang 2022 ein Malus für besonders schwere Verbrenner-Pkw an. Zuletzt wurde dieser ab einem Fahrzeuggewicht von 1.800 Kilogramm eingezogen, nun ab 1.600 Kilo. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von 1.600 bis 1.799 Kilogramm werden nun zehn Euro pro Kilo an „überschüssigem“ Gewicht fällig, zwischen 1.800 und 1.899 Kilogramm 15 Euro, ab einem Gewicht von 1.900 bis 1.999 Kilogramm 20 Euro pro Kilo, ab 2.000 bis 2.099 dann 25 Euro und über 2.100 Kilogramm 30 Euro. Laut Schätzungen werden im Jahr 2024 zehn Prozent der in Frankreich angebotenen neuen Diesel- und Benzinautos mehr als 1.800 Kilo wiegen.
Ermäßigungen des Malus‘ erhalten kinderreiche Familien mit oftmals größeren (und schwereren Autos) sowie Erstzulasser von umgebauten Fahrzeuge, sofern die Zulassung aufgrund des Umbaus des Fahrzeugs sechs Monate oder mehr nach der Erstzulassung erfolgt.
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