Diesel-Skandal: DUH erringt vor Gericht Etappensieg gegen Volkswagen und den Staat
Das Gericht entschied, dass im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgte Freigaben für insgesamt 62 verschiedene ältere Fahrzeugtypen mit dem EA189-Motor rechtswidrig waren. Die Freigaben hätten nicht erfolgen dürfen, weil es sich bei der Verwendung eines sogenannten Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. „Die Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen muss zwischen minus 15 Grad Celsius bis plus 40 Grad funktionieren“, so die Richter. Abschalteinrichtungen, die unter 10 Grad Außentemperatur, nach 15 Minuten Leerlauf oder oberhalb von 1.000 Metern Höhe die Reinigung der Abgase runterfahren oder ganz abschalten, seien unzulässig.
Die DUH fordert nun die sofortige Anordnung einer Hardware-Nachrüstung oder eine Stilllegung der Autos mit Entschädigung der Kunden auf Kosten der Autobauer. Es handele sich um „Millionen Diesel-Pkw von Volkswagen, Seat und Audi“. Insgesamt geht die DUH von rund 8,6 Millionen Diesel-Fahrzeugen deutscher, europäischer und internationaler Diesel-Hersteller aus, die „mit ähnlich unzulässigen Abschalteinrichtungen in Deutschland noch in Betrieb sind“.
Die ausformulierten Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Entscheidung ist auch noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bereits die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
duh.de, schleswig-holstein.de
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