BAFA-Förderung für E-Lastenräder wird fortgesetzt

Die E-Lastenrad-Förderung des Bundes für Wirtschaft und Kommunen wurde wieder aufgenommen. Ab sofort nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) somit wieder Anträge entgegen. Bereits vorliegende Anträge werden nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt. (Update am Artikelende)

Bild: Isicargo

Das BAFA musste Anfang Dezember aufgrund der Ausgabensperre im Bundeshaushalt neun Förderprogramme vorübergehend stoppen, die bisher hauptsächlich aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wurden. Darunter fiel auch die „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen“.

Nun wurde die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben. „Damit können auch wieder Anträge in dem Förderprogramm E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden“, teilt das zuständige BAFA mit.

Gestartet wurde diese Förderung im Februar 2021, um Mikrodepots und gewerbliche E-Lastenräder zu unterstützen – die Richtlinie ist jedoch nicht für Privatkunden gedacht. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Anträge können noch bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.

Update 01.03.2024: Ende Januar wurde die Anfang Dezember vorübergehend ausgesetzte E-Lastenrad-Förderung des Bundes für Wirtschaft und Kommunen wieder aufgenommen. Nun ist wohl endgültig Schluss: Wie das BAFA auf seiner Website schreibt, ist die Förderung am 29. Februar ausgelaufen und es können seit dem 1. März keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

„Alle bis zum 29. Februar 2024 eingegangen Anträge werden bearbeitet“, so das BAFA. „Für bereits bewilligte Vorhaben können Verwendungsnachweise geführt bzw. eingereicht werden.“

Ob es noch weitere Förderungen dieser Art geben wird, ist offen: „Die Bundesregierung prüft derzeit den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie“, heißt es abschließend in dem Hinweis.

bafa.de, bafa.de (Update)

2 Kommentare

zu „BAFA-Förderung für E-Lastenräder wird fortgesetzt“
Battie
08.02.2024 um 10:15
Viele Lastenräder bieten beim Kindertransport den Vorteil, die Kinder ständig im Auge behalten und mit ihnen reden zu können, was beim Transport in Fahrradanhängern nicht geht. Dafür bieten Fahrradanhänger etwas mehr Sicherheit, sind preiwerter und bieten in Verbindung mit E-Bikes, die leider nicht gefördert werden, mehr Flexibilität in Anwendung und für den Stellplatz. Mitterweile gibt es auch Fahrradanhänger für größere Lasten mit Auflaufbremse, sodass in solchen Fällen Lastenräder nicht mehr die einzige Möglichkeit darstellen.
McCus
22.04.2024 um 13:27
Trailers are not safer, sorry.

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