Umweltbundesamt: E-Fahrzeuge mit klaren Klimavorteilen gegenüber anderen Antrieben

Das Umweltbundesamt hat in einer Studie die Klimavorteile von Elektro-Pkw und -Nutzfahrzeugen gegenüber Verbrenner-Modellen und anderen alternativen Antrieben untersuchen lassen. E-Fahrzeuge sind den Analysen zufolge verhältnismäßig gut fürs Klima – ihr Marktanteil müsste „für mehr Klimaschutz im Verkehr schnell steigen“ hält die Behörde fest.

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Bild: Daniel Bönnighausen

Die vom Umweltbundesamt (UBA) beim ifeu-Institut beauftragte neue Studie untersucht und vergleicht die Umwelt- und Klimawirkungen von Pkw und Nutzfahrzeugen mit konventionellen und alternativen Antrieben detailliert anhand des gesamten Fahrzeuglebenszyklus. Es fließen also nicht nur die Umweltfolgen während des Betriebs, sondern auch bei der Herstellung und Entsorgung der Fahrzeuge in die Betrachtung ein.

Im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos sind dabei um etwa 40 Prozent klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor. Und bei „einem raschen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung“, so die Studienmacher, steige dieser Klimavorteil für im Jahr 2030 zugelassene Pkw auf rund 55 Prozent. Der Klimavorteil von E-Pkw bleibt der Analyse zufolge übrigens auch dann bestehen, falls der Anteil von aus erneuerbarem Strom hergestellten E-Fuels für Pkw mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren deutlich höher wird.

„Elektrische Fahrzeuge sind ein wesentlicher Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Um deren Anschaffung attraktiver zu machen, sollten künftig Pkw mit höheren CO2-Emissionen bei der Neuzulassung mit einem Zuschlag belegt werden. Nur so werden wir das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E Autos im Jahr 2030 überhaupt noch erreichen können“, kommentiert UBA-Präsident Dirk Messner.

Bei einigen Umweltwirkungen ergeben sich für E‑Pkw mit Zulassung im Jahr 2020 allerdings teilweise noch Nachteile. Vor allem die Auswirkungen auf Wasser („aquatische ⁠Eutrophierung“⁠) und Böden (⁠“Versauerung⁠“) müssten dem Klimavorteil bei der Nutzung gegenübergestellt werden, heißt es. Diese Nachteile der elektrischen Pkw seien größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen. Im Zuge der bereits im Gange befindlichen Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem „nehmen diese Nachteile immer weiter ab“, teilt das Umweltbundesamt mit. Und: „Im Jahr 2050 liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Dann verursacht der E‑Pkw gegenüber dem Benzin-Pkw beispielsweise auch eine um rund 27 Prozent geringere aquatische Eutrophierung. Daneben steigen durch die Elektromobilität die Bedarfe und der Abbau von teilweise kritischen Rohstoffen, beispielsweise Cobalt, Nickel und Lithium, an. Jedoch kann die Bereitstellung von Primärrohstoffen durch eine geeignete Kreislaufführung (z. B. Recycling) perspektivisch reduziert werden.“

Auch die Umweltbilanz von Lkw wurde in der Studie untersucht. Eine der Erkenntnisse: Lastkraftwagen, die verflüssigtes Erdgas (LNG) nutzen, haben weder bei Zulassung in 2020 noch in 2030 Vorteile gegenüber Diesel-Lkw. Bei elektrischen Sattelzügen stellten sich für 2030 zugelassene Fahrzeuge deutliche Klimavorteile ein, heißt es. Interessanter Aspekt: Aufgrund der hohen Fahrleistungen der Lkw bezeichnen die Studienmacher die Nutzungsphase bei Trucks als noch relevanter als bei Pkw – und damit die Emissionen bei der Fahrzeug- und Batterieherstellung als nicht so dominant.

Batterie-elektrische Sattelzüge oder solche mit Oberleitung und Akku sind der Studie zufolge bei Zulassung in 2030 im Falle eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien schon zu 73 bis 78 Prozent im Klimavorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor; sonst sind es 55 bis 60 Prozent. Auch in 2050 verursachen diese Fahrzeuge weniger Treibhausgasemissionen als Verbrenner.

Neben der Analyse gibt das Umweltbundesamt auch Hinweise und Empfehlungen ab. So weist die Behörde darauf hin, dass sich die Klima- und Umweltvorteile von elektrischen Fahrzeugen nur entfalten können, wenn ein entsprechender Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur stattfindet. „Gerade bei Lkw ist hier ein rasches Handeln erforderlich, denn durch die reduzierte Lkw‑Maut für elektrische Lkw gibt es derzeit ein großes Nachfragepotential“, so das Amt. Mit Blick auf den Pkw-Bereich plädiert es auf „zielgerichtete haushaltsneutrale Maßnahmen wie eine Reform der Kfz-Steuer, die im ersten Jahr der Zulassung eines Neuwagens einen Zuschlag für Pkw mit hohen CO2-Emissionen erhebt“. Dies könne deutlich effektiver als die entfallene Kaufprämie wirken. Und: „Um die umwelt- und klimaschädlichen Wirkungen zu reduzieren und den Verkehr noch schneller klimaverträglich zu gestalten, bleibt auch die Verkehrswende mit Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung wichtig. Jede vermiedene Fahrt spart Strom oder Kraftstoff und schont Mensch und Umwelt.“

umweltbundesamt.de

3 Kommentare

zu „Umweltbundesamt: E-Fahrzeuge mit klaren Klimavorteilen gegenüber anderen Antrieben“
SepulNation
02.02.2024 um 09:04
Naive Frage, aber da ich nicht in GER wohne: sind E-Autos von der KFZ -Steuer befreit? Ich lebe in ITA und darf 5 Jahre keine Steuer zahlen, danach zahle ich nur noch 22,5 Prozent. Das ist schon lukrativ, da sie sonst um die 150€ pro Jahr ist.
PG
02.02.2024 um 16:03
Ja. 10 Jahre lang zahlen wir hier in Deutschland keine KfZ-Steuer. Das macht auch locker über 1000 Euro Ersparnis. Das wird immer gerne in den Diskussionen um Förderstopps und Nachteile von E-Autos vergessen.
Saskia
03.02.2024 um 15:29
Sorry, aber das ist nicht (mehr) ganz richtig: Die KFZ-Steuerbefreiung in D geht bis zum Stichtag 31.12.2030, d.h. aktuell also noch für 6einhalb Jahre."Wurden oder werden sie vom 18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Da diese Steuerbefreiung bis zum 31.12.2030 befristet ist, können aktuell Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahreszeitraum nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre oder bis Ende 2030." (Quelle: ADAC)

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