Nach FDP-Störmanöver: Weg frei für neue CO2-Standards für Lkw und Busse
Beschlossen wurde nun, dass die CO2-Flottenemissionen von Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebussen ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent gesenkt werden müssen. Dass die Länder der Europäischen Union doch noch das Gesetz zur Verringerung der Lkw-Emissionen verabschiedet hat, hat die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitgeteilt.
Diese Zielvorgaben entsprechen den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission. Bei Stadtbussen soll der Beschluss die Reduzierung der CO2-Flottenemissionen um 100 Prozent bis 2035 vorsehen. Im Ursprungsentwurf der Kommission war hierfür das Jahr 2030 angepeilt. Für 2030 soll nun bei Stadtbussen ein Zwischenziel von 90 Prozent gelten.
Auf die neuen CO2-Standards für Lkw und Busse in der EU hatten sich Rat und Parlament eigentlich schon Mitte Januar vorläufig geeinigt. Die größten Hürden galten seitdem als abgeräumt. Doch in den jüngsten Tagen zeichnete sich ab, dass das Vorhaben der gesamten EU einmal mehr durch die kleinste deutsche Regierungspartei FDP torpediert werden könnte. Tatsächlich legten die Liberalen nach übereinstimmenden Informationen der Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters überraschend ein Veto gegen die geplante Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Lastwagen und Bussen ein. Damit wäre Deutschland gezwungen gewesen, sich bei der finalen Abstimmung zu enthalten.
EU-Kommission kommt FDP entgegen
Die Bundesregierung soll der EU-Kommission nun aber einen Vermittlungsvorschlag gemacht haben, den diese auch angenommen habe, berichtete zunächst die dpa unter Berufung auf Regierungskreise – später wurde der Vorschlag dann in der Abstimmung tatsächlich beschlossen. Darin geht es im Kern um eine Hintertür für Lkw, die künftig E-Fuels tanken. Damit konnten offenbar die Vorbehalte der FDP ausgeräumt werden, die sich zuvor für eine „technologieoffene“ Lösung eingesetzt hatte.
Konkret heißt es seitens des EU-Rats: „Das vorläufige Abkommen befasst sich auch mit der Frage nachgerüsteter Fahrzeuge , also konventioneller Fahrzeuge, die in ZEVs umgerüstet werden, und ermöglicht den Transfer solcher Fahrzeuge zwischen Herstellern. Die Mitgesetzgeber kamen überein, die Kommission damit zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, ob die Markteinführung nachgerüsteter schwerer Nutzfahrzeuge durch harmonisierte Vorschriften für deren Zulassung erleichtert werden muss.“ Mit den in „zero emission vehicles“ umgerüsteten konventionellen Fahrzeugen sind die mit E-Fuels betankten Verbrenner-Lkw gemeint.
Zu einer ähnlichen Drohhaltung der FDP, ein schon geschnürtes Paket auf EU-Ebene platzen zu lassen und dadurch Zugeständnisse für E-Fuels zu erzielen, kam es schon bei den Flottengrenzwerten für Pkw vor knapp einem Jahr. Auch seinerzeit gab es erst Zoff und dann einen Kompromiss mit der Kommission – und weniger Tage später wurde das De-facto-Aus für Verbrenner beschlossen. Die FDP erhielt das Zugeständnis eines Verweises auf E-Kraftstoffe in der Verordnung und die Zusage, dass die Kommission einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen vorlegen werde, „die nach 2035 ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden“.
So oder so: Ein komplettes Verbrenner-Aus beim Lkw ist im Gegensatz zum Stadtbus- und Pkw-Bereich nun also vom Tisch. Der politische Konsens auf EU-Ebene ist eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 90 Prozent im Vergleich zu 2019. Klar ist aber: Die Reduktion um 90 Prozent wird nicht mit effizienteren Verbrennern zu erreichen sein, sondern nur mit einer Elektrifizierung im großen Stil. In einigen Fällen, die weder mit einem Batterie-elektrischen Antrieb noch einem Brennstoffzellen-Fahrzeug gut und wettbewerbsfähig zu bedienen sind, können also auch nach 2040 Diesel-Lkw (und Reisebusse) zugelassen werden.
Nicht unter die Regelung fallen drei Kategorien:
- Kleinserienhersteller und Fahrzeuge für den Bergbau, die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft
- Fahrzeuge für den Einsatz bei Bundeswehr und Feuerwehr
- Fahrzeuge für den Einsatz im Katastrophenschutz, der öffentlichen Ordnung und der medizinischen Versorgung
Ausnahme für Berufsfahrzeuge
Und auch für sogenannte Berufsfahrzeuge, also etwa Abfallsammelfahrzeuge und Betonmischer, gilt eine separate Regelung: Sie sollen erst ab 2035 unter den Geltungsbereich der Regelung fallen, das 2030er Zwischenziel von -45 Prozent würde hier also nicht greifen. Ab 2035 (-60 Prozent) müssen sie aber die Vorgaben erfüllen, der Aufschub ist also nur klein. Dafür wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, die CO2-Vorgaben auch für kleinere Fahrzeuge bis fünf Tonnen auszuweiten.
Die Einigung enthält noch einen weiteren, interessanten Punkt: Parlament und Rat haben sich auf eine Definition von „E-Anhängern“ geeinigt. Das soll rechtliche Klarheit schaffen „und die bestehende Regelung an die technischen Entwicklungen bei diesem neuen Anhängertyp anpassen“. Damit soll das Potenzial von E-Anhängern zur CO2-Reduktion beizutragen, berücksichtigt werden.
heise.de, spiegel.de, consilium.europa.eu
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