Abgeschwächte Ladesäulen-Pflicht für Tankstellen greift wohl 2028
Es verdichten sich die Hinweise, dass die von der Bundesregierung geplante Verpflichtung für Tankstellenbetreiber zum Aufbau von Schnellladestationen für E-Autos wie berichtet erst 2028 und in abgeschwächter Form kommt. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums bestätigte jetzt gegenüber „Heise Online“, dass sich der entsprechende Gesetztentwurf in der Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung befindet.
In dieser Ressortabstimmung könnten sich also noch Änderungen ergeben, doch der Entwurf sieht ein Inkrafttreten der Auflage, die in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) aufgenommen werden soll, zum 1. Januar 2028 vor. Konkret sollen Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Standorten die Auflage bekommen, mindestens einen Schnellladepunkt für E-Autos mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Tankstelle zu betreiben – so hatte es auch die „Welt am Sonntag“ Anfang des Monats berichtet.
Diese Angaben wurden auch von Bundesverkehrsminister Volker Wissing gegenüber „Table.Media“ bestätigt. Der Bestand solle dabei grundsätzlich berücksichtigt werden. Wie der FDP-Politiker erklärte, sollen durch die Auflage rund 9.000 zusätzliche Lademöglichkeiten geschaffen werden.
Aber: Große Tankstellenbetreiber wie Aral und Shell haben mit Aral Pulse und Shell Recharge ohnehin schon eigene HPC-Produkte im Angebot und bauen von sich auf Schnelllader auf. Dieser Bestand soll bei der Verpflichtung berücksichtigt werden, heißt es.
Bereits bekannt war, dass eine Grenze von 200 Standorten gelten soll. Kleine, oft regionale Anbieter sind also ausgenommen und sollen so vor „wirtschaftlicher Überforderung“ durch die Ladesäulen-Vorgabe geschützt werden. Laut „Heise Online“ ist in dem Referentenentwurf aber auch vorgesehen, dass die Tankstellenunternehmen für die jeweiligen Standorte die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen können sollen. Details hierzu sind aber nicht bekannt.
Könnten die Betreiber die Investitionskosten der Nachfrage gegenüberstellen, könnte das ein Schlupfloch sein, dass auch größere Ketten nicht an allen Standorten Schnellader bauen müssen. Das würde das grundsätzliche Vorhaben konterkarieren: Gerade an den entlegenen Standorten sollte mit der Verpflichtung eine Art Grundversorgung geschaffen werden.
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